Hobby-Imker kämpft gegen Gentechnik

14.3.2012, 10:52 Uhr
Hobby-Imker kämpft gegen Gentechnik

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Gerichtssäle sind fast schon seine zweite Heimat: Der Hobbyimker Karl Heinz Bablok aus Kaisheim im Landkreis Donau-Ries kämpft seit Jahren gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Am Freitag muss sich nun erneut der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen (Az. 22 BV 11.2175.) Dabei haben Bablok und vier andere Imker einen wegweisenden Etappensieg schon in der Tasche. Im Herbst 2011 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Honig mit Spuren genveränderter Pflanzen ohne Lebensmittelzulassung nicht verkauft werden darf. Jetzt wollen Bablok und das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik vor Gericht vor allem einen Schutzanspruch erreichen. Nach ihrer Ansicht muss der Freistaat dafür sorgen, dass ihr Honig vor einer Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Pollen geschützt wird.

„Wir erwarten, dass das Gericht den Schutzanspruch ausspricht. Sonst gehen wir in die nächste Instanz vors Bundesverwaltungsgericht“, sagt Imkermeister Thomas Radetzki, Vorstand des Vereins Mellifera und Initiator des Bündnisses. Müssten die Imker selbst dafür sorgen und nachweisen, dass ihr Honig sauber ist, bedeuteten schon die teuren Analysen für viele das Ende. Dabei seien Bienen unverzichtbar. „Wenn die Bienen nicht da wären, hätten wir eine ökologische Katastrophe“, sagt Radetzki. Der Schutz sei deshalb keine Option, sondern Notwendigkeit.

Erst Ende Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem anderen Fall den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gestärkt und entschieden, dass ein Bauer Raps nach nicht zugelassener Aussaat von gentechnisch verunreinigten Samen vernichten muss.

Babloks Kampf des „David gegen Goliath“ begann vor fast zehn Jahren. 2003 wurde auf dem staatlichen Versuchsgut Neuhof in Kaisheim der Genmais Mon 810 der Firma Monsanto angebaut – nur wenige hundert Meter von Babloks Bienenvölkern entfernt. Der Hobby-Imker ließ seinen Honig analysieren. Ergebnis: Vier Prozent der Pollen stammten von dem gentechnisch veränderten Mais, der nicht einmal als Lebensmittel zugelassen war – der Honig war unbrauchbar. Denn selbst wenn der Mais als Lebensmittel zugelassen gewesen wäre, hätte ein Grenzwert von 0,9 Prozent gegolten. Bablok brachte mehrere hundert Kilogramm zur Mülldeponie, ließ sie vernichten – und zog vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte fest, der Honig sei wesentlich beeinträchtigt, wies aber die Forderung ab, den beklagten Freistaat zu Schutzmaßnahmen zu verpflichten. Alle Beteiligten legten Berufung ein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah aber viele ungeklärte Fragen und gab die Sache an den EuGH in Luxemburg. Und der entschied für diesen Fall: Nulltoleranz. Andernfalls darf der Honig nicht in den Handel.

Das Urteil zeigt laut Mellifera Wirkung. Sorten aus dem Ausland wie kanadischer Rapshonig seien vielfach aus den Regalen verschwunden – in Kanada gebe es fast nur noch gentechnisch veränderten Raps. Seit Frühjahr 2009 darf der Mon 810 in Deutschland nach einer Entscheidung von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) nicht mehr angebaut werden. „Aber wir haben darauf bestanden, dass das Verfahren weitergeführt wird“, sagt Radetzki. „Es ist jederzeit mit einer Wiederzulassung zu rechnen. Und es sind andere gentechnisch veränderte Pflanzen im europäischen Zulassungsverfahren.“ Wie beim Mon 810 gibt es etwa bei Energiepflanzen keine Lebensmittelprüfung. Damit darf kein entsprechender Pollen im Honig nachweisbar sein.

Bablok hat sein ungebrochenes Engagement sehr schlicht begründet: „Weil ich einen solchen Honig nicht essen will. Und auch niemand anderem geben“, sagte er im Herbst dem „Tagesspiegel“. Unklar ist freilich bis heute, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel gesundheitliche Folgen haben. „Ich sehe da im Augenblick kein fassbares Risiko“, sagt der Freisinger Ernährungsmediziner Professor Hans Hauner. In Amerika und vielen anderen Ländern gebe es seit Jahren gentechnisch veränderte Pflanzen, ohne dass besondere Gesundheitsrisiken aufgetreten seien. „Ich bin dafür, dass man das sauber deklariert – dann kann jeder selber entscheiden.“

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