Abgeschossene Schwäne: Kommune nimmt Stellung

13.1.2012, 19:24 Uhr

„Nach Auskunft der zuständigen Stelle des Landratsamts dürfen Höckerschwäne in den Monaten November bis Februar grundsätzlich gejagt werden“, so 2. Bürgermeisterin Katharina von Kleinsorgen.  Nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde sei die Entenjagd an den Krugweihern zulässig gewesen. Nicht nachvollziehbar freilich ist auch im Feuchter Rathaus, warum das Schwanenpaar abgeschossen wurde.

Jetzt prüft der Markt Feucht, ob er als Grundstückseigentümer überhaupt die Möglichkeit hat, künftig derartige Vorkommnisse zu verhindern. Der ehemalige Feuchter Marktgemeinderat Siegfried Dorn war lange Jahre Eigentümer der Krugweiher und hat sich seinerzeit mit Jägern auseinander gesetzt, die auf seinem Grund und Boden jagen wollten. 

Konflikt mit Waidmann

Dorn erinnert sich an eine Konfrontation mit einem Waidmann, der ihn damals von seinem eigenen Grundstück fortschicken wollte. Aus Sicherheitsgründen, wie der Jäger erklärte. Siegfried Dorn ließ sich das nicht gefallen und erwirkte seinerzeit zusammen mit zwei weiteren Grundbesitzern an den Krugweihern eine vertragliche Festlegung im Jagdreviervertrag, dass sie als Eigentümer auf der insgesamt rund zwei Hektar großen Fläche ihre Zustimmung zu einer Jagd geben mussten. 

Dorn musste die Krugweiher später an die Bahn verkaufen, die dringend Ausgleichsflächen für den Bau der ICE-Trasse suchte. Von der Bahn schließlich gingen die Weiher ins Eigentum der Marktgemeinde über. Wie berichtet will die Kommune in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt an der Weiherkette im Gauchsbachgrund eine ökologisch besonders wertvolle Fläche bewahren. Dazu ist unter anderem ein Monitoring von Fauna und Flora vorgesehen. 

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