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Abschuss der Schwäne laut Gesetz rechtens

Verwaltung informierte über die rechtliche Lage - Umweltbeirat Feucht will Beschwerde einreichen - 27.01. 15:50 Uhr

FEUCHT  - Die Schwäne an den Krugsweihern, die Jäger erschossen hatten, beschäftigten den Feuchter Umweltbeirat. Die Verwaltung informierte über die rechtliche Situation. Fazit: Juristisch war alles korrekt, ein Grund, warum das Schwanenpaar getötet wurde, ist für niemanden zu erkennen. Der Markt Feucht wird nun Beschwerde bei der Höheren Jagdbehörde einlegen.

Die Tötung des Schwanenpaars sorgte für Aufregung - nicht nur in Feucht. Auf dem Bild handelt es sich jedoch nicht um einen der getöteten Schwäne.
Die Tötung des Schwanenpaars sorgte für Aufregung - nicht nur in Feucht. Auf dem Bild handelt es sich jedoch nicht um einen der getöteten Schwäne.
Foto: Colourbox.com

Höckerschwäne dürfen vom 1. November bis 20. Februar grundsätzlich gejagt werden (Jagdzeit), hatte die zuständige Stelle des Landratsamtes Nürnberger Land mitgeteilt. Auch nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde war die Entenjagd zulässig und kollidiert nicht mit der Ausweisung der Ausgleichsflächen nach Naturschutzrecht für die ICE-Trasse an den Krugsweihern. Eine Ausgleichsfläche wird somit grundsätzlich bejagt, gab Stefanie Heußler, beim Markt Feucht für Umweltangelegenheiten zuständig, die Information an die Beiräte weiter.

Eine eingehende Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass der Markt Feucht keinen Einfluss auf die Bejagung im Bereich der Weiherkette hat, auch wenn diese Eigentum des Marktes Feucht ist. Die Fläche wurde aufgrund ihrer geringen Fläche (weniger als 81 Hektar) und somit kraft Gesetzes an das nächstliegende Jagdrevier angegliedert.


Die Gemeinde kann diese Angliederung nicht verhindern. Für die Vergabe der Jagdpacht an der Weiherkette sind einzig und allein die Bayerischen Staatsforsten zuständig. Auf Anfrage erklärten die Staatsforsten, dass man bei auftretendem Fehlverhalten des Jagdpächters sofort entgegensteuern würde und dies auch bereits in an deren Jagdrevieren getan habe.

Allerdings wird im vorliegenden Fall ein Einschreiten gegen den Jagdpächter abgelehnt, da er die Entenjagd „einwandfrei im Rahmen der jagdrechtlichen Regelungen“ durchgeführt hat. Ein Spielraum für Beanstandungen bestehe somit nicht. Wie die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land mitteilte, wäre es dem Markt Feucht jedoch möglich, eine formlosen Beschwerde bei der Höheren Jagdbehörde der Regierung von Mittelfranken einzureichen. „Letztendlich ist es für uns nicht nachvollziehbar, aus welchen Beweggründen das Schwanenpaar gejagt wurde“, fasste Heußler zusammen.

Die Mitglieder des Umweltbeirats zeigten sich noch immer verärgert und schockiert über den Tod des Schwanenpaares. Sie plädierten dafür, die Beschwerde einzureichen. Aus „ethisch-moralischen Gründen“ solle der Markt Feucht gegen das Verhalten der Jäger protestieren – selbst wenn man sich davon keinen wirklichen Effekt verspricht. Eine Kopie soll an die Bayerische Staatsregierung geschickt werden, die für eine eventuelle Änderung des Jagdrechtes zuständig wäre. 



M.R.

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