|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Nochmal von vorne: Am 12. November standen sich der FSV Bruck und der SC Eltersdorf gegenüber. In einer unübersichtlichen Situation kassierte Roland Graf von Schiedsrichter Michael Wander die Rote Karte, Eltersdorf geriet durch den damit verbundenen Strafstoß auf die Siegerstraße und gewann mit 5:2. Nach Studium der Fernsehaufnahmen von BFV-TV sprach das Sportgericht der Bayernliga Graf aber vom Verdacht der Tätlichkeit frei. Und da war sie, die Diskussion über die sogenannte Tatsachenentscheidung und den Videobeweis.
Heinz Ferber, Vorsitzender des Bayernliga-Sportgerichts aus Nürnberg, erklärte, die Tatsachentscheidung würde sich nur auf das jeweilige Spiel beziehen, eine Sperre sei damit nicht automatisch verbunden. So weit, so gut, doch die Geschichte war damit noch nicht zu Ende. Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes, legte Berufung gegen den Freispruch ein. So kam es zu einer weiteren Verhandlung vor dem Verbands-Sportgericht (VSG), welches den Freispruch für Roland Graf aufhob, und diesen für ein Spiel – am 3. März in Gersthofen – sperrte.
„Bei der Beurteilung eines Falles hat ein Sportgericht dabei davon auszugehen, dass im Grundsatz jeder Feldverweis (...) eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich zieht. Die Autorität des Schiedsrichters (...) bedarf besonderen Schutzes, weshalb die Unanfechtbarkeit von Tatsachenentscheidungen des SR ein elementarer Bestandteil des Fußballregelwerks ist und eine Sperre (...) auch bei einem strittigen Sachverhalt in aller Regel hinzunehmen ist“, heißt es in der Urteilsbegründung. Ausnahmen gäbe es nur in den seltensten Fällen.
Laut einem Grundsatzurteil aus den frühen 90er Jahren müssen dafür zwei Komponenten einhergehen. „Die Fehlentscheidung muss durch Bilder einwandfrei ersichtlich sein“, erläutert Heinz Ferber, „und der Schiedsrichter muss seinen Irrtum schriftlich eingestehen.“ Und die zweite Komponente war im Fall Graf letztlich entscheidend, „das haben wir ehrlich gesagt nicht bedacht“, gestand Ferber im Gespräch mit der NZ. Der Freispruch in der ersten Verhandlung stützte sich auf die TV-Bilder und die Meldungen der Vereine und des Unparteiischen, befragt wurde er nicht mehr.
Was in der Berufungsverhandlung nachgeholt wurde. „Dieser hat (...) klar und unmissverständlich, auch auf nochmalige telefonische Nachfrage, erklärt, dass er das Bildmaterial gesehen habe und bei seiner ursprünglichen Bewertung der Sachlage bleibe“, schreibt das VSG. Was beim Bayernliga-Sportgericht – und natürlich auch beim FSV Bruck – auf nicht allzu viel Verständnis stieß.
Di. 08.05.12
So. 06.05.12
Mi. 09.05.12
Di. 08.05.12
Sa. 05.05.12
Mi. 16.05.12
Fr. 11.05.12
Do. 10.05.12