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Wann ist Grätschen verboten und wann nicht?

Die Donnerstagsfrage mit Matthias Kauschke - 13.12.2012 14:00 Uhr

NÜRNBERG  - Matthias Kauschke, Schiedsrichter und Amateurfuß­baller, erklärt, wann denn Grät­schen in der Halle nun eigentlich verboten ist und wann nicht.

„Nach wie vor darf gegrätscht werden, wenn kein Gegenspieler in der unmittelbaren Nähe ist. Erlaubt ist also das Ball-von-der-Linie-grätschen oder das Grät­schen, um einen Schuss oder Pass zu blocken. Indirekten Freistoß gibt es hin­gegen, wenn der Ball einem Gegenspieler abgegrätscht wird, auch wenn der Spieler dabei nicht getroffen wird. Das heißt auch, dass es im Strafraum ohne Körperkontakt Strafstoß gibt, da Grätschen als Fahrlässigkeit, also normales Foulspiel, eingestuft wird. Grundsätzlich gibt es aber keine persönliche Strafe.

Bei ge­fährlichem oder wiederholtem Tackling kann es aber natürlich eine Karte oder sogar eine Zeit­strafe geben. Eine Sonderbehandlung trifft den Torwart: Sofern er nicht fahr­lässig oder rücksichtslos spielt, ist Grätschen auch gegen den ball­führenden Gegner erlaubt, aber natürlich nur, sofern er den Ball spielt.“

  

chb


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