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Abgelehnt wurden auch die gleichlautende Klage des Marktes Eckental - hier sieht man sich bei der Entwicklung eines Neubaugebietes bei Eckenhaid eingeschränkt - und einer Betreiberin einer Pferdepension in Neunhof. Ob die Stadt nun versuchen wird, in Berufung zu gehen, wusste am Mittwoch im Laufer Rathaus noch niemand.
Tief enttäuscht ob des Urteils jedenfalls waren die Vertretern der Bullacher und Neunhofer Bürgerinitiativen. Über ein Dutzend Bürger aus den Ortsteilen war zur Verhandlung gekommen. In der Sitzung selbst gab es allerdings keine Plädoyers mehr, es wurde ausschließlich vor dem Hintergrund der vorliegenden Schriftsätze entschieden.
Erst am Nachmittag teilte das Gericht sein Urteil mit. Direkt nach der Sitzung waren die Besucher noch ganz guter Dinge, dass das Gericht der Argumentation der Stadt folgen könnte. Umso enttäuschter reagierten Vertreter der Bürgerinitiativen dann am Nachmittag. „Ich bin enttäuscht und erschüttert“, sagt etwa Peter Weidner aus Neunhof. „Die Bürger werden einfach nicht gehört. Schlimm, dass ein Bürgermeister hinter dem Rücken von Bevölkerung und Stadtrat solche Vorhaben anzetteln kann“. Stephanie Tiebe-Fett aus Bullach immerhin blickt ein wenig nach vorne und meint: „Nach A muss die Stadt nun auch B sagen und in die zweite Instanz gehen. Erst wenn auch diese Chance vertan ist, kann man sagen, wir haben alles unternommen was möglich war und dann muss auch Bürgermeister Bisping sich das nicht mehr vorwerfen lassen“.
Der Laufer Bürgermeister war selbst nicht zur Verhandlung erschienen, anders als sein Eckentaler Kollege Wilfried Glässer. Bisping hatte Bauamtsleiter Gerhard Zenger mit dem Anwalt der Stadt, Armin Brauns, nach Ansbach geschickt.
Auch eine Stellungnahme gegenüber der PZ wollte der Laufer Rathauschef nach Bekanntwerden der Niederlage der Stadt noch nicht abgeben. Über das Bauamt ließ er ausrichten, dass er in der Stadtratssitzung am Mittwochabend etwas zum Verwaltungsgerichtsurteil sagen werde. Mit dem konkreten Bau des Windrades ist allerdings trotz des Urteils nicht so schnell zu rechnen. „Vermutlich nicht mehr in diesem Jahr, weil ja die Nachfrage sehr hoch ist, und erst bestellt werden kann, wenn alle Probleme wirklich beseitigt sind“.
Dies sagt der Investor Oliver Keßler aus Billerbeck, der über die „Bürgerwind Lauf GmbH“, ebenfalls mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, das Windrad errichten will. Über seinen Rechtsanwalt Franz-Josef Tigges war der Investor bei der Verhandlung als sogenannter Beigeladener vertreten. Oliver Keßler jedenfalls will jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann „mit Partnern und der Stadt wieder Kontakt aufnehmen“.
Das 150 Meter hohe „Bürgerwindrad“ mit einer Leistung von zwei Megawatt möchte er auf jeden Fall „in Ruhe und Schritt für Schritt“ voranbringen, wie er im Telefonat mit der PZ sagt. Er hoffe, dass man in Lauf nun Wege finde, „damit auch die Bürger über die Brücke Richtung erneuerbarer Energien gehen können.“ Sein Wunsch wäre nach wie vor eine große regionale Beteiligung an der Windkraftanlage - „dafür gibt es verschiedenen Modelle“- damit die Wertschöpfung in Lauf bleibe.
Die Verhandlung in Ansbach fand im großen Saal des Verwaltungsgerichtes statt. Im ausgeschmückten Prunksaal des ehemaligen Jagdschlosses der Markgrafen. Ein Raum, der immer gewählt werde, wenn man eine große Zahl von Zuhörern erwartet, wie VG-Pressesprecher Peter Burgdorf sagt. Tatsächlich waren über 20 Interessierte gekommen. Neben Bürgern auch die Laufer Stadträte Felßner (CSU), Kern und Rduch (beide Grüne) und der Laufer Verwaltungsanwalt Max Döbler. Insgesamt befassten sich fünf Richter mit der „Causa“ Lauf. Den Vorsitz führte Gerhard Kohler, Berichterstatter war Richter Lothar Klink, der sich ausführlich mit dem Thema befasste und die Örtlichkeit Galgenberg gut kennt. Zunächst war die Privatklage der Pferdestallbetreiberin verhandelt worden. Sie hatte geklagt, weil sie schädliche Auswirkungen (Lärm, Schattenschlag) auf die bei ihr eingestellten Tiere und damit auch auf ihr Geschäft befürchtet.
Das Gericht folgte allerdings der Einschätzung des Landrats- und des Veterinäramtes, die keine Probleme sahen. Der Laufer Stadtrat hatte vor einem Jahr mehrheitlich dem Windrad das gemeindliche Einvernehmen versagt. Weil die Erschließung nicht gesichert sei, weil zu wenig Wind gehe und die Anlage deshalb unwirtschaftlich sei, und weil die Belange des Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes nicht berücksichtigt seien. Die zuständigen Stellen im Landratsamt sahen allerdings alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau erfülltoder hielten die Einschränkungen zumindest für zumutbar und genehmigten das Windrad. Und dagegen klagte nun die Stadt.
Das Gericht folgte allerdings ohne Einschränkungen der Ansicht des Landratsamtes. Nicht ohne noch darauf hinzuweisen, dass ja die Stadt Lauf selbst schon im Jahr 2003 den Standort am Galgenberg als Windkraftvorbehaltsfläche in den Regionalplan eingestellt habe.
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