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Anwälte wollen Mord-Urteil anfechten

Fall Brunner: Anwälte der Verurteilten haben Revision eingelegt - 07.09. 20:57 Uhr

MÜNCHEN  - Der Fall Dominik Brunner wird die Gerichte womöglich noch länger beschäftigen. Die Anwälte des wegen Mordes verurteilten Markus S. haben Revision eingelegt. «Ich sehe das Mordmerkmal niedriger Beweggrund nicht nachgewiesen», sagte Anwalt Maximilian Pauls der Nachrichtenagentur dpa.


Die Anwälte der Täter: Jochen Ringler (l-r), Hermann Saettler, Maximilian Pauls und Roland Autenrieth.
Die Anwälte der Täter: Jochen Ringler (l-r), Hermann Saettler, Maximilian Pauls und Roland Autenrieth.
Foto: dpa

Das Landgericht München I hatte den 19-jährigen Markus S. am Montag zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt, nur zwei Monate weniger als die höchstmögliche Jugendstrafe. Sebastian L. (18) bekam sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Auch seine Anwälte wollen das Urteil nicht akzeptieren.

«Wir werden auf jeden Fall Revision einlegen», sagte Anwalt Roland Autenrieth. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil prüfen. Nach Ansicht von Autenrieth stimmt zwar die Bewertung der Tat von Sebastian L. als Körperverletzung mit Todesfolge, «aber dann müsste man den zweiten Schritt gehen und das in der Höhe der Strafe berücksichtigen.» Die Strafe sei jedoch zu hoch. «Abschreckung ist nichts, was im Jugendverfahren Platz hat», ergänzte er.

Begründung für Eskalation der Gewalt angezweifelt

Nach Auffassung des Gerichts wollten sich die jungen Männer an Brunner rächen, weil er sich schützend vor von ihnen bedrohte Schüler gestellt hatte. «Mein Mandant hat nicht aus Rache für das Einmischen Brunners gehandelt, sondern handlungsleitend war die Reaktion auf den ersten Schlag von Herrn Brunner», sagte Pauls. Brunner hatte als erster Markus S. ins Gesicht geschlagen, nach Ansicht des Gerichts zur Abwehr eines drohenden Angriffs. Danach gingen Markus S. und Sebastian L. massiv auf ihn los.

Die Auseinandersetzung hatte laut Pauls zwei Abschnitte: Zuerst hätten beide Brunner verletzen wollen. Erst als Brunner am Boden lag und Markus S. ihn mit dem Fuß gegen Kopf und Bauch trat, habe es einen bedingten Tötungsvorsatz gegeben. Es sei aber durch die Rechtsmedizin nicht zu klären gewesen, wann genau der körperliche und psychische Stress das tödliche Herzkammerflimmern auslöste. Deshalb sei seinem Mandanten Brunners Tod nur als Folge der Körperverletzung zuzurechnen - nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist erst im nächsten Jahr zu erwarten, sofern die Anwälte die Revision aufrechterhalten. Denn zuerst muss das Gericht binnen neun Wochen sein Urteil begründen, dann haben die Anwälte einen Monat Zeit für ihre Revisionsbegründung - oder einen Rückzieher. 





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