Ebermannstadt drückt bei der Strabs auf die Pausetaste

23.1.2018, 11:10 Uhr
Ebermannstadt drückt bei der Strabs auf die Pausetaste

© Ulrich Graser

Zunächst diskutierten die Räte eine knappe Stunde über die Formulierung eines Antrags der CSU-Stadtratsfraktion. In diesem hieß es, "von einer Erhebung und Versendung noch ausstehender Straßenausbaubeitragsbescheide vorerst abzusehen". Die CSU-Vertreter im Stadtrat verwiesen dabei auf die Ankündung der Landtags-CSU, die Strabs noch vor den Landtagswahlen im Oktober abschaffen zu wollen. 

Allerdings steckte das Problem im Detail. Darauf verwies die Rechtsaufsicht des Landratsamtes, die den Ebermannstädter CSU-Antrag prüfte. Auf zwei Seiten gelangt die Rechtsaufsicht zum Fazit, "dass eine Aussetzung der Vollziehung der bestehenden Beitragsschulden nicht rechtmäßig ist". Das heißt, solange es keine neue gesetzliche Grundlage gibt, gilt die bisherige Regelung und Strabs-Satzung. Eine generelle Aussetzung der Strabs, wie es die CSU in ihrem Antrag formulierte, ist nicht mit dem geltenden Gesetz vereinbar.

Recht und Gesetz gelten weiterhin

Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) machte klar, dass sie sich an Recht und Gesetz halten müsse, aber bei diesem derzeitigen "Chaos", das durch die Ankündigung der CSU-Landtagsfraktion entstanden ist, von der Versendung von noch ausstehenden Bescheiden vorerst absieht - sofern sich dies mit der geltenden Rechtsgrundlage vereinbaren lässt. Droht beispielsweise die Verjährung einer Beitragsschuld, kann die Stadt das nicht ignorieren und müsste den Bescheid verschicken.

Nach einer kurzen Unterbrechung und Besprechung der Fraktionsvorsitzenden einigte sich der Stadtrat in diesem Sinne einstimmig darauf, der Verwaltung lediglich die Empfehlung auszusprechen, von der Erhebung und Versendung von noch ausstehenden Bescheiden zur Strabs vorerst abzusehen.

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