Das Kabinett hat die Pläne bereits abgesegnet, derzeit werden die Verbände der Hochschulen angehört, im Herbst soll das Gesetz durch den Landtag gebracht werden, ab Anfang nächsten Jahres gelten. Der berufsbegleitende Bachelor soll vor allem Meistern und anderen Berufstätigen die Möglichkeit geben zu studieren.
Die Seminare und Vorlesungen finden dann abends, an Wochenenden oder in Blockkursen statt. Außerdem wird stark auf die Virtuelle Hochschule Bayern gesetzt, die für die bayerischen Universitäten und Fachhochschulen das virtuelle Lehrangebot koordiniert und bereitstellt. "Das Thema Weiterbildung liegt mir am meisten am Herzen", sagt Heubisch.
Statt der üblichen Studiengebühren von 100 bis 500 Euro an Fachhochschulen und 300 bis 500 Euro an Universitäten dürfen wie bei Weiterbildungs-Masterstudiengängen, wie dem Master of Business Administration (MBA), höhere Gebühren erhoben werden. Eine Höchstgrenze legt das Gesetz nicht fest, eine Spanne soll per Verordnung noch geregelt werden. "Die Hochschulen müssen ein zusätzliches Angebot an Veranstaltungen schaffen und benötigen dafür auch zusätzliche Kapazitäten", erklärt Christa Malessa, Sprecherin des Wissenschaftsministeriums, warum die Gebühren höher ausfallen dürfen. Die Regelstudienzeit wird in jedem Fall über den üblichen sechs Semestern an Unis und sieben an Fachhochschulen liegen.
Grundsätzlich ist der berufsbegleitende Master in allen Studiengängen möglich. Als Pilotprojekt fördert das Wissenschaftsministerium zunächst vier Angebote mit insgesamt rund 760000 Euro: Versicherungswirtschaft an der FH Coburg, Wirtschaftsingenieurwesen an der FH Landshut, Betriebswirtschaft an der Ohm-Hochschule Nürnberg und Ökosystemmanagement an der TU München. "Wir haben bei den berufsbegleitenden Studiengängen eine hoch motivierte Gruppe von Menschen, die über vielfältige praktische Kenntnisse aus ihrer beruflichen Erfahrung verfügt", sagt Heubisch. "Diesen Menschen ein Studium zu ermöglichen, das ihnen die nötige wissenschaftliche Fundierung für ihre weitere Karriere bietet, ist eine Frage der Unterstützung individueller Bildungsbiografien."
Bernd Sibler (CSU), der Vorsitzende des Hochschulausschusses, sieht damit die "größte Lücke geschlossen, um absolute Durchlässigkeit zu garantieren". Das neue Hochschulgesetz fördert auch die kooperativen Promotionen, also die Doktorarbeiten, die in Zusammenarbeit zwischen einer Universität und einer Fachhochschule entstehen. "Die Universitäten werden künftig verpflichtet, kooperative Promotionen in der Promotionsordnung zu regeln", erklärt Ministeriumssprecherin Malessa.
Kurz nach seinem Amtsantritt hatte sich Heubisch sogar für ein Promotionsrecht für Fachhochschulen ausgesprochen, war dann aber zurückgerudert und hatte sich für eine Stärkung der kooperativen Promotionen ausgesprochen, in denen Fachhochschul-Absolventen auch an ihrer bisherigen Hochschule forschen können, statt komplett an die Uni zu wechseln. Bislang war diese Form häufig nicht geregelt und von persönlichen Kontakten der Professoren abhängig. Die Akademien der Bildenden Künste in Nürnberg und in München dürfen zudem künftig in Zusammenarbeit mit Universitäten Promovenden in Kunstpädagogik, die Hochschule für Film und Fernsehen in München in Medienwissenschaften betreuen.
Arbeitnehmer sollen künftig leichter einzelne Module zur Weiterbildung an Hochschulen belegen und entsprechende Prüfungen ablegen können. "Wir wollen die Möglichkeit schaffen, nicht ein ganzes Zweitstudium zu absolvieren, sondern einzelne Teilkomponenten zu nutzen", erklärt Malessa. Damit könnten zum Beispiel Geisteswissenschaftler Kurse in Betriebswirtschaftslehre belegen oder Akademiker sich wieder auf den neuesten Stand der Forschung in ihrem Fach bringen. "Das ist auch für Unternehmen interessant, ihren Mitarbeitern Module anzubieten."
Das neue Gesetz bietet Universitäten aber auch Fachhochschulen die Möglichkeit, Forschungsprofessuren einzurichten. Hochschullehrer sollen damit zum Teil oder gar völlig von ihrer Lehrverpflichtung von neun Semesterwochenstunden an Unis und 19 an der FH entbunden werden. "Stellen gibt es dafür vom Ministerium im Moment aber nicht", erklärt Malessa. Derzeit werden eher reine Lehrprofessuren aufgrund des bevorstehenden doppelten Abiturjahrgangs eingerichtet. Hochschulen dürfen aber Forschungsprofessuren schaffen, wenn sie dafür Gelder etwa aus der Industrie einwerben.
Daneben regelt das neue Gesetz weitere Punkte, die eine liberale Handschrift tragen: Wie sich einzelne Hochschulen in Abteilungen oder Fakultäten gliedern, können die Lehrbetriebe künftig selbst in ihrer Grundordnung regeln. Für ihre Globalhaushalte wird eine "Werthaltigkeitsklausel" eingeführt: Wenn die Tariflöhne der Beschäftigten steigen, erhält die Hochschule automatisch mehr Geld vom Freistaat. Höhere Gehälter führen künftig also nicht mehr dazu, dass weniger Personal beschäftigt werden kann. Studenten, die Angehörige pflegen und sich haben beurlauben lassen, dürfen künftig trotzdem an Prüfungen teilnehmen. Und die 17 staatlichen Fachhochschulen im Freistaat dürfen sich künftig auch ganz offiziell "Hochschulen für Angewandte Wissenschaften" nennen.
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