Einigung in Prozess um Mops "Emma": 700 Euro für Nürnbergerin

29.6.2015, 13:41 Uhr
Einigung in Prozess um Mops

© Marc Müller/Archiv (dpa)

Auf Vorschlag der Vorsitzenden Richterin stimmten die Parteien einem Vergleich zu: Die Züchterin zahlt der Käuferin der inzwischen knapp vier Jahre alten «Emma» 700 Euro Wertminderung - der halbe Kaufpreis, den Aurelia Hofmann für «Emma» hingeblättert hatte. Sie glaubt, dass ihr Hund mit einem genetisch bedingten Schaden zur Welt gekommen sei. Wegen Knie- und Ellbogenerkrankungen humpelt der Hund bei Nässe und Kälte.

Die Richterin hatte Hofmann und deren Anwalt vor dem Vergleich klargemacht, dass sie wie schon 2013 das Amtsgericht kein Verschulden bei der Züchterin sieht und deshalb kein Schadenersatz verlangt werden kann. Dies hatte auch ein Gutachten festgestellt. In erster Instanz hatte «Emmas» Frauchen ein Vergleichsangebot der Gegenseite in Höhe von 500 Euro abgelehnt.