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Experten: Entlassung Sarrazins nicht einfach

02.09. 22:53 Uhr

Berlin  - Liegen die Voraussetzungen für eine Entlassung von Thilo Sarrazin als Bundesbank-Vorstandsmitglied vor oder nicht?


Die Meinungen gehen auch unter Juristen auseinander. Joachim Vetter, Vorsitzender des Bundes der Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist beispielsweise eher skeptisch, dass Sarrazins Verfehlungen für eine Entlassung reichen. Der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer von der Kanzlei Gleiss Lutz meint dagegen, die Voraussetzungen lägen vor.

Auf die Frage, ob die Bundesbank Sarrazin wegen seiner Äußerungen vor die Tür setzen kann, antworten die beiden Juristen:

VETTER: «Das ist nicht so einfach möglich. Die Vorstände der Bundesbank haben ja einen Vertrag und werden in ein öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis bestellt, und zwar für eine bestimmte Zeit», sagte Vetter der Nachrichtenagentur dpa. Dieses Dienstverhältnis könne man aus besonderen Gründen beenden - beispielsweise, wenn ein Vorstandsmitglied Vermögensgeschäfte zum Schaden der Bundesbank tätige. Dieses Verhältnis müsse jedenfalls durch das Verhalten in erheblicher Weise belastet sein.

Auslöser für eine solche Belastung könne eine Äußerung sein, die sich gegen den Arbeitgeber richte. So werde der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses nicht sagen dürfen, dass das Papsttum abgeschafft werden solle. «Wenn sich (die Äußerung) nicht gegen den Arbeitgeber selber richtet, müsste der Arbeitgeber selber belegen können, dass er einen nachhaltigen Schaden durch diese Äußerung im Privatbereich hat», erläutert Vetter. Dies könne der Fall sein, wenn Kunden sagten, mit der Firma wollten sie keine Geschäfte mehr machen. Im Fall Sarrazin müsse es für eine Entlassung einen Rückschluss geben auf die Stellung der Bundesbank als solche.

BAUER: «Einfach ist das natürlich nicht», räumte Bauer auf die Frage nach einer Entlassung ein. Die Kündigung und Abberufung könne im Fall Sarrazin nur der Bundespräsident vornehmen. «Das geht nur, wenn der Vorstand der Bundesbank - ohne Teilnahme von Sarrazin - den Beschluss fasst, dass man den Bundespräsident bittet, Sarrazin abzuberufen», erklärte er. «Dann müsste der Bundespräsident entscheiden, ob er dieser Bitte nachkommt. Da hat er nach meiner Meinung eine eigene Befugnis, sich noch mal Gedanken zu machen, wie die Rechtslage ist.»

«Grundsätzlich sind Äußerungen, die ich außerhalb meines Dienstes mache (...), Privatsphäre, und das reicht nicht für eine fristlose Kündigung», erläuterte Bauer. Wenn aber beispielsweise eine Sekretärin der Bundesbank solche Äußerungen wie Sarrazin mache, ein Buch veröffentliche und über «Gene» philosophiere, sei dies etwas anderes, als wenn sich jemand aus der obersten Spitze so äußere. Nach Bauers Meinung reichen die Voraussetzungen zur Entlassung Sarrazins aber aus. «Hier ist es so, dass das Ansehen der Bundesbank durch dieses Verhalten doch sehr beschädigt worden ist», meinte Bauer. 





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