Das Auto wird zur Hitzefalle

26.6.2017, 11:14 Uhr
Das Auto wird zur Hitzefalle

© dpp AutoReporter

Wie akut die Gefahr ist, dass das Auto zur drohenden Hitzefalle wird, hat gerade erst der ADAC untersucht. Drei baugleiche Fahrzeuge wurden dabei in die Sonne gestellt, dies bei einer Außentemperatur von 28 Grad. Bei einem Auto blieben die Fenster geschlossen, beim zweiten wurden sie um etwa fünf Zentimeter heruntergefahren, beim dritten ließen die Tester zwei Scheiben einen Spalt weit offen. Bestürzendes Ergebnis: In allen drei Fällen überschritten die Temperaturen schon nach einer halben Stunde das 50-Grad-Limit, nach einer Stunde lagen sie bereits bei 57 Grad. Erkenntnis: Selbst die gängige Ansicht, dass leicht geöffnete Autofenster die Hitzesituation im Inneren entschärfen, ist eine gravierende Fehleinschätzung.

Umso wichtiger ist der Hinweis, dass im Sommer niemals Kinder oder Tiere allein im Auto zurückgelassen werden dürfen, auch nicht, um nur kurz einen Kaffee zu trinken oder ein paar Dinge zu besorgen. Für Passanten, die einen gefährdeten Säugling oder aber einen Hund im aufgeheizten Auto entdecken und helfen wollen, ist die rechtliche Situation interessant. Dass man die Scheiben einschlagen darf und sogar muss, um eine hilflose Person zu befreien, steht natürlich außer Frage. Doch darf das Auto auch für ein notleidendes Tier beschädigt werden?

Rechtlich auf der sicheren Seite

"Jeder, der ein Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, ist rechtlich auf der sicheren Seite", betonen Experten der Arag-Rechtsschutzversicherung. Die Gesetzgebung unterfüttert dies gleich mit zwei relevanten Paragrafen. Zum einen rechtfertigt es das Strafgesetzbuch (StGB, § 34), eine Gefahr auf "Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Das betrifft auch Tiere. Zum anderen gibt der sogenannte Notstandsparagraf 228 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Rückendeckung: "Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich".

Zeugen suchen

Wenn es die Situation erlaubt, sollten Passanten schnell in umliegenden Geschäften oder Lokalen nachfragen, ob sich der Tierhalter dort aufhält. Gelingt dies nicht innerhalb kurzer Zeit und muss das Auto aufgebrochen werden, sollten die Situation und der Ablauf des Geschehens fotografisch festgehalten werden. Am besten sucht man sich vorher Zeugen. Nach seiner Befreiung braucht das Tier Wasser. Geht es ihm sehr schlecht, muss die Tierrettung alarmiert werden. Bis die Helfer an Ort und Stelle sind, sollte der Vierbeiner in Seitenlage gehalten und sein Körper, beginnend bei den Beinen, gekühlt werden.

Das Auto wird zur Hitzefalle

© ADAC

Übrigens droht nicht nur jenen verantwortungslosen Personen Strafe, die ein Kind allein im heißen Auto zurücklassen. Auch Tiere sind rechtlich geschützt, konkret durch das Tierschutzgesetz. Die Rechtsschutz-Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Gerichtsurteil: Ein Hundehalter, der seinen Weimeraner während der Arbeitszeit im Auto ließ, wurde vom Veterinäramt mit einer Untersagungsverfügung und der Androhung eines Zwangsgelds von 400 Euro belegt. Dagegen klagte der Mann, verlor den Prozess jedoch (VG Stuttgart, Az.: 4 K 2755/14), weil er sowohl gegen das Tierschutzgesetz wie gegen die Tierschutzhundehaltungsverordnung verstoßen hat.

Freiheitsstrafe droht

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz steht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren im Raum. Darüber hinaus kann die Hundehaltung vorübergehend oder auf Dauer verboten werden. Muss zur Befreiung einer Person oder auch eines Tiers aus dem Auto die Polizei und/oder Feuerwehr herbeigerufen werden, werden außerdem die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt.

epr   

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