Diese Verkehrssünden kosten künftig mehr

27.9.2017, 14:45 Uhr
Diese Verkehrssünden kosten künftig mehr

© Mobil in Deutschland/ampnet

Handy am Steuer

"Kaum eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird so häufig begangen wie das Hantieren mit Smartphones am Steuer", wissen Experten der Arag-Rechtsschutzversicherung. Daraus resultiert für den Gesetzgeber die Erkenntnis, dass das Handyverbot offensichtlich nicht ernst genug genommen wird - und dass es folglich angebracht ist, die Sanktionen zu verschärfen. So kommt es jetzt auch. In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat den Weg für folgende Neuregelungen freigemacht:

-Das Benutzen des Handys am Steuer (und sei es nur, um zu kontrollieren, ob es ausgeschaltet ist) wird mit 100 statt bislang 60 Euro geahndet. Wie gehabt, gibt es obendrein einen Flensburg-Punkt.

-Kommt es infolge der Handynutzung zu einer Sachbeschädigung, drohen 200 Euro, zwei Flensburg-Punkte und ein Monat Fahrverbot.

-Fahrradfahrer, die ihre Finger nicht vom Handy lassen können, zahlen künftig 55 statt bislang 25 Euro.

-Nicht nur das Benutzen von Mobil- und Autotelefonen ist strafwürdig. In Zukunft wird das Verbot auf Tablets und Laptops erweitert.

Rettungsgasse und freie Bahn für Einsatzfahrzeuge

Das Blockieren von Rettungsgassen bzw. deren Nichtbildung ist ein buchstäblich sträflicher Vorgang, der künftig strenger geahndet wird:

-Bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Rettungsgasse zu bilden, kostet 200 Euro (bislang 20 Euro). Außerdem setzt es zwei Flensburg-Punkte.

Diese Verkehrssünden kosten künftig mehr

© ADAC/ampnet

-In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe 320 Euro, plus ein Monat Fahrverbot.

-Nicht nur auf der Autobahn, sondern generell muss Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn freie Fahrt gewährt werden. Wer das nicht tut, soll künftig 240 Euro zahlen, bekommt zwei Flensburg-Punkte und einen Monat Fahrverbot.

-Im schwersten Fall kostet das letztgenannte Vergehen bis zu 320 Euro plus zwei Punkte plus ein Monat Fahrverbot.

Illegale Autorennen

Dass die an illegalen Autorennen Beteiligten oft verhältnismäßig sanft bestraft wurden, hat unter der Bevölkerung für Unmut und Unverständnis gesorgt. Viel Zustimmung haben daher die Richter des Landgerichts Berlin für ihre Entscheidung bekommen, zwei Raser des Mordes schuldig zu sprechen - ihre Wettfahrt hatte einem 69-jährigen das Leben gekostet. So will der Gesetzgeber künftig mit verantwortungslosen "Rennfahrern" umgehen:

-Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Bislang wurde die Teilnahme an solchen Wettfahrten nur als Ordnungswidrigkeit gewertet, die mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot belegt wurde. Die Arag-Experten weisen darauf hin, dass jetzt ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt wird, der auch schon den Versuch bestraft, ein verbotenes Rennen zu organisieren. Dabei ist es zudem möglich, das "Rennfahrzeug" einzuziehen. Und: Erfasst werden auch solche Autofahrer, die unabhängig von einem Rennen "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" rasen.

-Kommt jemand bei der Wettfahrt schwer zu Schaden oder wird gar getötet, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Haft.

epr

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