Diesel-Deal: Nicht alle profitieren

2.10.2018, 19:29 Uhr
Diesel-Deal: Nicht alle profitieren

© Audi

Wie sieht der Diesel-Deal aus?

Ältere Diesel der Schadstoffnorm Euro 5 und schlechter sollen unter der Voraussetzung in Fahrverbotszonen einfahren dürfen, dass ihr Ausstoß an Stickoxiden (NOx) 270 mg/km nicht übersteigt. Um das einzuordnen: Neu zugelassene Selbstzünder unterliegen einem Grenzwert von 168 mg/km, Euro-5-Diesel müssen 180 mg/km einhalten. Wenn das 270-mg/km-Limit nicht machbar ist, können die betroffenen Fahrzeughalter entweder auf Umtauschprämien zurückgreifen oder eine Hardware-Nachrüstung durchführen lassen.

Wer profitiert?

Nicht jeder Besitzer eines älteren Diesels hat jetzt Grund zum Frohlocken. Die Maßnahme der Hardware-Nachrüstung ist nur für diejenigen relevant, die in 14 explizit benannten "Intensivstädten" oder - als Pendler - in deren Umland leben. Als in Sachen NOx besonders belastet und insofern von möglichen Fahrverboten betroffen gelten München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg/Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Der Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen gehört nicht dazu. Die Liste ist aber nicht in Stein gemeißelt, so dürfte sich beispielsweise Frankfurt am Main noch hinzuaddieren. Andere Städte werden möglicherweise wieder gestrichen, dies hängt von der Luftqualität ab. Insgesamt gelten 65 Städte als mögliche Kandidaten. Glücklich ist die Lösung nicht, denn wer beispielsweise in Nürnberg wohnt, erfährt bei der Hardware-Umrüstung keine Unterstützung, darf im Falle eines Fahrverbots aber trotzdem nicht in die Münchner Umweltzone einfahren. Die Umtauschprämien hingegen können auch bundesweit gewährt werden.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja. Neben den in den Intensivstädten ansässigen Dieselbesitzern werden auch solche berücksichtigt, die - wie erwähnt - in den angrenzenden Landkreisen leben oder aber in den Städten beschäftigt sind beziehungsweise als Selbstständige dort einen Firmensitz haben. Als Härtefall werden beispielsweise Menschen gewertet, die im Stadtgebiet ein Familienmitglied pflegen.

Wie hoch sind die Umtauschprämien?

Das ist unterschiedlich und hängt vom Fahrzeughersteller ab. Renault etwa hat bereits eine Summe von bis zu 10.000 Euro in Aussicht gestellt, Daimler will bis zu 5.000 Euro ausloben, BMW pauschal 6.000 Euro, VW 4.000 bis 8.000 Euro. Wie hoch der Betrag ausfällt, richtet sich oft nach der Schadstoffnorm des eingetauschten Alt-Diesels und dem Kaufpreis des zu erwerbenden Modells.

Was ist daran neu?

Umtauschprämien gibt es in der Tat schon länger. Jetzt sollen sie aber nicht nur für Neuwagen, sondern auch für saubere Gebrauchte gewährt werden. BMW beispielsweise stellt beim Kauf eines jungen Gebrauchten oder eines Vorführwagens 4.500 Euro in Aussicht. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich allerdings der Kauf eines nach Euro 6d-Temp sauberen Modells. Selbst als Neuwagen stehen davon noch nicht allzu viele zur Verfügung, eine aktuelle Positivliste der Euro-6d-Temp-Modelle hält der ADAC bereit. Gebrauchte Euro-6d-Temp-Diesel sind praktisch noch nicht auf dem Markt.

Wie wird nachgerüstet?

Die Hardware-Nachrüstung erfolgt in Gestalt eines SCR-Katalysators, der mit Hilfe einer Harnstofflösung (AdBlue) die NOx-Emissionen eliminiert oder zumindest stark herunterfährt.

Wer bezahlt für die Hardware-Nachrüstung?

Das ist noch immer nicht ganz klar. Die Bundesregierung erwartet von den Automobilherstellern, dass sie die Kosten komplett übernehmen. Die Autobauer wollen aber, wenn überhaupt, nur bis zu 80 Prozent beisteuern. Bei durchschnittlichen Umrüstkosten von etwa 3.000 Euro würde das bedeuten, dass der Fahrzeughalter auf 600 Euro Eigenbeteiligung sitzenbleibt. Hier müssten noch Gespräche geführt werden, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Handwerker und Lieferanten erhalten möglicherweise staatliche Unterstützung, wenn sie eine Hardware-Nachrüstung durchführen lassen.

Welche Autos können nachgerüstet werden?

Wohl bestenfalls Euro-5- und - sofern nötig - Euro-6-Diesel. Bei Euro 4 dürfte in den allermeisten Fällen nichts mehr gehen. Nach Expertenmeinung ist die Hardware-Nachrüstung aber auch nur für rund ein Drittel der dieselnden Euro-5-Pkw möglich. Allein einen AdBlue-Tank unterzubringen, ist eine Herausforderung, die nicht bei allen Autos gelingt, häufig steht hier zu wenig Bauraum zur Verfügung.

Besteht eine Pflicht zur Umrüstung?

Nein. Für die Fahrzeughalter ist sie nicht verpflichtend und auch für die Automobilhersteller letztlich nicht.

Wer übernimmt die Garantie?

Dies sollen die Nachrüster tun, also die Hersteller der SCR-Katalysatoren, und die mit dem Umbau beauftragte Werkstatt.

Ab wann greifen die Maßnahmen?

Prinzipiell ab sofort. Wann sie Umtauschprämien gewähren, hängt aber von den Automobilherstellern ab. Was die Hardware-Nachrüstung betrifft, zieht womöglich viel Zeit ins Land. Nach Schätzung des Verkehrsministeriums könnten allein die Vorbereitungen zwei Jahre Anspruch nehmen, weitere zwei Jahre würde es eventuell dauern, bis alle infrage kommenden Alt-Diesel umgerüstet sind.

Wer überwacht die Fahrverbote?

Eine blaue Umweltplakette, wie sie zunächst angedacht wird, kommt wohl nicht. Stattdessen soll eine Kontrolle über das Nummernschild erfolgen. Dazu bekommen die Behörden Zugriff auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters.

Ulla Ellmer

 

 

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