Kfz-Versicherung: Zeit zum Wechsel

14.11.2018, 12:59 Uhr
Kfz-Versicherung: Zeit zum Wechsel

© HUK Coburg

Der 30. November ist für Fahrzeughalter ein wichtiger Stichtag. Weil die meisten Kfz-Versicherungen bis zum 31. Dezember laufen und eine einmonatige Kündigungsfrist haben, können sie zum Ende dieses Monats gekündigt werden. Vor diesem Hintergrund liefern sich die Assekuranzen jetzt teilweise einen Preiskampf, von dem der Verbraucher profitiert.

Die Kündigung muss schriftlich formuliert sein (Mustervorlagen gibt es im Internet) und handschriftlich unterzeichnet. Dabei immer das Autokennzeichen und die Versicherungsnummer angeben. Am besten wird das Schriftstück per Einschreiben mit Rückschein versendet. Wichtig: Es gilt nicht der Poststempel, sondern der Eingangsstempel der Assekuranz.

Keinesfalls sollte die Kündigung erfolgen, bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen und bestätigt worden ist. Teil- und Vollkaskoanträge können nämlich auch abgelehnt werden.

Am bequemsten erfolgt die Suche nach einer neuen Assekuranz über die gängigen Vergleichsportale. Wissen muss man indes, dass diese oft nicht unabhängig arbeiten, sondern sich über Vermittlungsprovisionen oder Werbung finanzieren. Manche Versicherungen (wie die HUK-Coburg) arbeiten deshalb nicht mit diesen Portalen zusammen und tauchen dann im Ergebnisranking nicht auf. Hier kann es sich lohnen, direkt nachzufragen.

Auch unterm Jahr gibt es ein Sonderkündigungsrecht

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Kfz-Versicherung auch während des Jahres zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich beispielsweise aus einer Beitragserhöhung, die nichts mit einer Schadensregulierung oder einem Umzug des Versicherungsnehmers zu tun hat. Eine solche Preiserhöhung lässt sich oft nur mit Hilfe des Vergleichsbetrags verifizieren, der in der Beitragsrechnung ausgewiesen sein muss, dort aber schon mal im Kleingedruckten versteckt wird. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind ein Fahrzeugwechsel oder die Umstufung in eine andere Typ- oder Regionalklasse. Das Sonderkündigungsrecht muss dann innerhalb eines Monats wahrgenommen werden.

ule

Keine Kommentare