Was Winter-Sünden kosten

26.12.2017, 12:32 Uhr
Was Winter-Sünden kosten

© ACE

Eingeschränkte Sicht: Mit klammen Fingern die vereiste Windschutzscheibe freizukratzen ist keine erbauliche Aufgabe. Trotzdem: Wer sich die Arbeit spart und nur ein Mini-Guckloch schafft, riskiert 10 Euro Bußgeld. Grundsätzlich müssen alle Scheiben vom Eis befreit werden.

Zugeschneit: Auch der Schnee muss runter vom Auto – vom Dach, von den Scheiben, von der Motorhaube. Ansonsten drohen wiederum 10 Euro Bußgeld.

Schlecht beleuchtet: Noch teurer wird es, wenn die Fahrzeugbeleuchtung – Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker – nicht vom Schnee befreit wird. In diesem Falle ist das Auto für andere Verkehrsteilnehmer nur schlecht zu erkennen, damit erhöht sich die Unfallgefahr. Der Gesetzgeber kennt hier kein Pardon und verhängt bis zu 35 Euro Bußgeld.

Warmlaufenlassen des Motors: Wenn der Motor läuft, wird's im Auto schon mal gemütlich warm und die Eisschicht auf den Scheiben taut ab. Das ist verlockend. Doch Verhalten dieser Art gilt in Deutschland als "vermeidbare Abgasbelastung", ist verboten und wird bestraft: 10 Euro.

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© ADAC/Wolfgang Gruber

Falsch bereift: Eine echte Winterreifenpflicht für einen festgelegten Zeitraum – zum Beispiel von Oktober bis Ostern – besteht in Deutschland nicht. Aber es gibt die sogenannte situative Winterreifenpflicht, die vorschreibt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit angemessener Bereifung unterwegs sein darf. Pneus mit M+S-Kennzeichnung fallen seit neuestem nicht mehr unter diese Kategorie. Vorschrift ist vielmehr, dass sich ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Flanke befindet. Bis zum 30. September 2024 gilt allerdings eine Übergangsfrist, bis dahin dürfen bis zum 31. Dezember 2017 hergestellte Reifen noch benutzt werden.

Wer mit Sommerreifen nur parkt, dem passiert nichts. Ansonsten wird ein einfacher Verstoß mit 60 Euro und einem Flensburg-Punkt geahndet. Kommt es zu einer Behinderung des Verkehrs, werden 80 Euro fällig. Wichtig: Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des unzulänglich bereiften Autos wird jetzt bestraft, und zwar mit 75 Euro und einem Punkt.

Was Winter-Sünden kosten

© ADAC

Schneekettenpflicht negiert: An manchen Straßen fordern Schilder dazu auf, bei winterlichen Straßenverhältnissen Schneeketten aufzuziehen. Wer das missachtet, muss mit 20 Euro Bußgeld rechnen.

Parkschein verdeckt: Parkscheibe oder Parkschein müssen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Doch es kann schon mal vorkommen, dass Weiß zuhauf die Sicht durch die Scheiben des geparkten Autos verdeckt. Nach Erfahrung von Experten der ARAG-Rechtsschutzversicherung zeigen sich die Ordnungsämter in diesem Fall meist großzügig. Sie können aber auch knickerig handeln und ein Knöllchen wegen eines Parkverstoßes hinterlassen. Wenn es irgendwie geht, sollte die Sicht auf den Parkzettel also freigelegt werden.

epr

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