Wespe an Bord: Wer zahlt im Schadensfall?

28.8.2018, 16:22 Uhr
Befindet sich eine Wespe an Bord, sollte man anhalten und denn Hautflügler an die Luft setzen.

© HUK Coburg Befindet sich eine Wespe an Bord, sollte man anhalten und denn Hautflügler an die Luft setzen.

In großer Zahl schwirren derzeit wieder die Wespen durch die Lüfte, und mitunter verirrt sich ein solcher Hautflügler auch ins Auto. Das kann dann schon mal gefährlich werden. Vor allem natürlich dann, wen das Insekt zusticht und der Autofahrer - vom Schmerz gepeinigt - auf Abwege gerät.

Häufig führt aber schon die bloße Anwesenheit des schwarz-gelben Fahrgasts zu Panikreaktionen, welche die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschenken abziehen. Im schlimmsten Fall verliert der Fahrer die Kontrolle über das Auto und verursacht einen Unfall.

Kontrollverlust droht

Gut, wenn es dann bei einem Blechschaden bleibt. Für Schadensfälle kommt die Versicherung auf, wie die HUK-Coburg beteuert. Laut Assekuranz spielt es dabei keine Rolle, ob das Malheur den gegnerischen oder den eigenen Wagen betrifft.

Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit die Anwesenheit der Wespe nachträglich noch zu beweisen ist. Besser ist es in jedem Fall, vorzubeugen: Auch im Lichte der stachelbewehrten Gefahr Ruhe bewahren, anhalten - und den ungebetenen Passagier buchstäblich an die Luft setzen, ohne ihn dabei ungebührlich zu reizen.

epr

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