Geheimgutachten: Deal mit Diehl?

1.5.2009, 00:00 Uhr
Geheimgutachten: Deal mit Diehl?

© Horst Linke

Das Verfahren gegen den Rüstungskonzern Diehl umfasst eine Reihe von dicken Ordnern; Ordner mit hochbrisantem Material. Darin ist nach Informationen unserer Zeitung von 30 Millionen Euro hinterzogenen Steuern die Rede, von politischer Einflussnahme, Druck auf die Finanzbehörden und von Untreue-Vorwürfen gegen die Oberfinanzdirektion. Außerdem enthalten die Akten ein Gutachten, in dem ein fingierter Vertrag zur Sprache kommt, mit dessen Hilfe Diehl den Fiskus ausgetrickst haben soll.

Die Geschichte, die die Justiz vor wenigen Monaten erneut beschäftigt hat, beginnt mit einer Betriebsprüfung im Herbst 1995. Eine Finanzbeamtin sollte die Diehl’schen Geldtransfers durchleuchten. An sich reine Routine. Doch die Steuerprüferin stieß auf zwei lukrative Deals des Rüstungsunternehmens mit Rheinmetall- und Krauss-Maffei-Aktien, die sie stutzig werden ließen. Nach Ansicht der Prüferin hätten die Gewinne versteuert werden müssen. Der Konzern hätte ihrer Meinung nach 60 Millionen Mark abführen müssen. Was nicht geschah.

Betriebsprüferin ließ nicht locker

Als die Betriebsprüferin beharrlich dabei blieb, wurde sie von der Oberfinanzdirektion (OFD) angewiesen, die Betriebsprüfung abzuschließen und die Krauss-Maffei- und die Rheinmetall-Beteiligung als Privatvermögen anzuerkennen und Gewinne als nicht steuerpflichtig anzusehen. Die Finanzbeamtin wehrte sich an der nächsthöheren Stelle gegen diese Bewertung. Mit der Folge, dass ihr der Fall entzogen wurde. Doch sie ließ nicht locker, stellte Strafanzeige und Strafantrag gegen den damaligen Seniorchef Karl Diehl und die Verantwortlichen bei der OFD: wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Ein bislang nicht an die Öffentlichkeit gelangtes Gutachten, das von einem Experten der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, stützt die Haltung der Prüferin. Darin geht es im Detail um das Geschäft mit Rheinmetall-Aktien.

Im Jahr 1988 hatte Diehl für rund 47 Millionen Mark von einem Ableger der Dresdner Bank in Luxemburg ein Paket mit Aktien der Rheinmetall AG gekauft. Knapp zwei Jahre später veräußerte das Unternehmen die Wertpapiere wieder an die Bank und erzielte rund 36 Millionen Mark Gewinn.

«Steuerlich unkorrekt«

Diehl behauptete, den Kauf mit Hilfe eines 40 Millionen Mark schweren Darlehens der Dresdner Bank in Luxemburg finanziert zu haben. Doch die Betriebsprüferin wollte nicht so recht an diese für Diehl ausgesprochen steuergünstige Version glauben.

Das Gutachten stützt diese Bedenken. Darin heißt es: «Mehrere Anzeichen sprechen dafür, dass das Darlehen fingiert ist.« Es wurde ohne Sicherheiten gewährt. Das sei bei dieser Summe «unüblich und wohl auch in Luxemburg nicht zulässig«. Außerdem weiche der Vertrag äußerlich von den üblichen Darlehensverträgen der Bank ab. Und einiges deute darauf hin, dass er, «obwohl sich das Original in Luxemburg befinden soll, im Hause Diehl ausgefertigt wurde«. Der Gutachter kommt zum Schluss, «dass die OFD trotz hinreichender Anhaltspunkte für ein steuerlich unkorrektes Verhalten der Firma Diehl das Finanzamt zum Abschluss der Diehl-Betriebsprüfung gedrängt hat, wodurch Steuern hinterzogen worden sind«.

Schwägerin der Staatsanwältin arbeitet bei Diehl

Trotz allem verliefen die Ermittlungen im Sand. Im Februar und im April 2004 wurden die Verfahren gegen Diehl und die OFD eingestellt. Besonders pikant ist, dass das Verfahren damals ausgerechnet von einer Staatsanwältin geführt und schließlich eingestellt wurde, deren Schwägerin wenige Monate später, am 1. Dezember 2004, eine Stelle bei Diehl angetreten hat. Zwei Jahre später wurde die dann 35-jährige Betriebswirtin Prokuristin und stieg in den Vorstand der Diehl Verwaltungs-Stiftung auf. Das sei schon sehr merkwürdig, dass Verfahren innerhalb der Familie eingestellt werden, ätzt auf Anfrage Rechtsanwalt Rainer Roth, der die Betriebsprüferin vertreten hat.

Die Justiz sieht das anders. Die Staatsanwältin «stand in keinem Verhältnis zu einem der Verfahrensbeteiligten, das geeignet gewesen wäre, ihre Objektivität in Zweifel zu ziehen«, so Sprecher Andreas Quentin.Der Umstand, dass eine Schwägerin der Sachbearbeiterin viele Monate nach der Einstellungsverfügung in ein Anstellungsverhältnis bei einer Verfahrensbeteiligten trat, sei ohne Bedeutung.

Die im Juli 2008 gestellte Strafanzeige gegen Finanzbeamte führte nicht einmal mehr zu Ermittlungen. Die «angezweifelte steuerliche Festlegung war bereits Gegenstand eines früheren Ermitttlungsverfahrens. Dort konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden«, sagt Quentin. Diehl und die Beteiligten wollten sich trotz Anfragen unserer Zeitung bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.

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