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Geldstrafe für Angriff auf junge Polizistin

Folgenschwere Rangelei bei "Rock in Röthenbach" - 30.12. 15:36 Uhr

LAUF/HERSBRUCK  - Vor dem Amtsgericht in Hersbruck ist eine 47-jährige Lauferin wegen Angriffs auf eine Polizistin zu einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt. Die Frau hatte im Juni dieses Jahres bei „Rock in Röthenbach“ eine Beamtin der Laufer Polizei am Hals verletzt. Sie räumte den Angriff zwar ein, bestand aber darauf, von der Polizistin provoziert worden zu sein. Die 47-Jährige will nun in Berufung gehen.


Den Himmelfahrtstag 2011 wird Beate W. (Name von der Redaktion geändert) so schnell nicht vergessen. Die 47-Jährige war mit ihrem Mann und ihrer vierjährigen Enkeltochter am Nachmittag zu „Rock in Röthenbach“ aufgebrochen. Bis gegen 22 Uhr habe man dort Musik gehört, die Enkeltochter habe mit anderen Kindern hinter der Bühne gespielt, schildert die Frau.

Dann sei das Mädchen eingeschlafen und sie habe es in eine Wärmedecke gewickelt und unter eine Bierbankgelegt, um es vor vorbeigehenden Passanten zu schützen. Sie selbst habe sich auf die Bank gesetzt. Ihr Mann habe derweil die Gläser abgegeben und versucht, ein Taxi für die Heimfahrt zu organisieren.

Ein betrunkener Festivalbesucher habe sich daran gestoßen, dass das Kind angeblich „seit Stunden“ unter der Bank liege, und hätte einen Disput mit ihr begonnen, der dazu führte, dass ein Menschenauflauf entstand und schließlich die Polizei sowie der Notarzt verständigt wurden. Letzterer habe die Unversehrtheit des Mädchens bestätigt.

Hartes Eingreifen der Polizei

Statt sie erst einmal zu befragen und den Sachverhalt zu klären, hätten die Polizisten sie umgehend vom Platz verwiesen, beklagt die Frau. Sie sei der Aufforderung aber nicht gefolgt, da das Kind, das sie mittlerweile im Arm hielt, noch geschlafen habe und das verständigte Taxi noch nicht da gewesen sei. Als dieses schließlich kam, habe sie das Mädchen hineingelegt, ihr Mann und sie hätten eigentlich fahren wollen.

Doch die Beamten hätten nicht lockergelassen und hätten darauf bestanden, ihre Personalien zu erfahren. Sie habe aber nicht eingesehen, warum sie diese preisgeben sollte. Als das Mädchen kurz danach aufgewacht sei und nach Aussage der Frau nach seiner Oma rief, habe ihr die Beamtin den Zugang zum Kind verweigert und ihr erklärt, dass Mitteilung an das Jugendamt erfolgen werde. 

Infolgedessen sei sie derart in Rage geraten, dass sie die Polizistin auf die Seite geschubst habe, um zu ihrem Enkelkind zu kommen, sagt die Frau. Sie habe sich dann zu dem Mädchen in das Taxi gesetzt. Mittlerweile war ein zweiter Streifenwagen verständigt worden, der das Ehepaar nach Hause eskortierte.   Die Laufer Polizei wollte sich zu dem Fall gegenüber der Pegnitz-Zeitung nicht äußern.

Bereits Anfang Dezember hatte eine Verhandlung vor dem Hersbrucker Amtsgericht stattgefunden, bei der der Richter das Verfahren nach Angaben von Beteiligten eigentlich gegen eine Geldauflage einstellen wollte. Die zuständige Staatsanwältin allerdings hatte dem nicht zugestimmt, sie sah in dem Vorfall eine verurteilungswürdige Körperverletzung. Außerdem konnte die 25-jährige Beamtin der Laufer Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht aussagen, da sie sich in Urlaub befand.

War Beate W. betrunken?

Sie hatte im Polizeibericht, ebenso wie ihr Kollege, anderes zu Protokoll gegeben. Demnach war es die 47-Jährige, die aggressiv auf die Beamten zuging. Zudem soll sie merklich alkoholisiert gewesen sein und einen Alkoholtest verweigert haben. Beides bestreitet Beate W. Sie sei weder betrunken gewesen noch habe man einen Alkoholtest von ihr verlangt, sagt die Lauferin.

Bei der Verhandlung kurz vor Weihnachten wurde nun die Polizistin angehört, ihr Kollege hatte bereits bei der ersten Verhandlung ausgesagt und ihre Version gestützt. Zeugen zugunsten von Beate W. wie ihr Ehemann sowie ein von der 47-Jährigen und ihrem Anwalt benannter Festivalbesucher, die Auskunft zur Gesamtsituation und zur Frage, obdie Vorgehensweise der Polizei gerechtfertigt war, hätten geben können, wurden bei beiden Verhandlungen nicht gehört. Auch der Taxifahrer war nicht als Zeuge geladen, er konnte angeblich nicht ermittelt werden.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter André Gläßl fokussierte sich stattdessen auf die Körperverletzung. Dabei folgte es den Angaben der 25-jährigen Polizistin, die ihre Aussagen aus dem Polizeibericht wiederholte und angab, von Beate W. „grundlos“ angegriffen worden zu sein. Die Beamtin sagte aus, dass sie das Kind nicht habe weinen hören, vielmehr habe sich Beate W. in die Situation hineingesteigert. Den „Schubser“ dokumentiert ein Foto im Polizeibericht, auf dem eine deutliche Kratzspur am Hals der Beamtin zu sehen ist.

Staatsanwältin Elisabeth Böhmer wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass Ordnungshüter zu Freiwild würden: „So geht es einfach nicht.“ Weil Gewalt gegen Beamte immer mehr zunehme, müsse man hier ein Zeichen setzen. Sie forderte als Strafe 60 Tagessätze für Beate W.

Das wollte der Anwalt von Beate W., Volker Printz, keinesfalls so akzeptieren. Er sah in dem Angriff auf die Polizeibeamtin eine „Minimalattacke“, die überhaupt keine Beachtung finden würde, wenn es sich bei der Angegriffenen um eine „normale Bürgerin“ und nicht um eine Polizistin handeln würde. Man könne hier doch nicht mit zweierlei Maß messen.

„Noch gut bedient“

Könne man sehr wohl, stellte Richter André Gläßl in seiner Urteilsbegründung fest: Eine Disco-Prügelei habe eine andere Qualität als ein direkter Angriff auf Polizeibeamte. Mit 40 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 2000 Euro Geldstrafe, sei die Angeklagte noch „gut bedient.“ Außerdem habe sie keinerlei Reue gezeigt.

Das sieht Beate W. anders. Sie habe vor Gericht erklärt, dass ihr der Angriff auf die Polizistin leid tue, doch könne sie nicht für einen Sachverhalt Reue zeigen, der so nicht gewesen sei, sagt die 47-Jährige. Sie sieht im Handeln und den Aussagen der beiden Laufer Polizisten massive Fehler und will nun in Berufung gehen, in der Hoffnung, dass vor einem anderen Gericht der Sachverhalt noch einmal komplett aufgerollt wird. 




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