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Am Ende schenkte die Berufungskammer der 41-jährigen Marion J. (alle Namen geändert) mehr Glauben und hob die Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro auf 90 Tagessätze an. An drei Verhandlungstagen hatte sich das Landgericht mit dem Fall befasst und am Freitag schließlich sein Urteil gefällt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft waren nach der ersten Verurteilung in Hersbruck in Berufung gegangen.
Marion J. hatte mehrfach ausgesagt, den Landwirt Anfang August dabei ertappt zu haben, wie er in einem „Blaumann“ und in Gummistiefeln auf ihrer Terrasse masturbierte. Danach sei sie unter Schock gestanden und habe sogar eine Psychologin aufsuchen müssen. Eberhard T. hatte sich von Anfang an gegen die Vorwürfe gewehrt und seine Unschuld beteuert. Das Amtsgericht Hersbruck glaubte ihm nicht und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Der Landwirt ging in Berufung – und verlor auch hier. Eberhard T. habe weder Reue gezeigt noch ein Geständnis abgelegt, rechtfertigte das Gericht die Erhöhung des Strafmaßes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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