Glockenhäusla in Weiher wird verschönert

1.2.2018, 18:00 Uhr
Glockenhäusla in Weiher wird verschönert

© Harald Hofmann

Das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Gemeindehaus wurde als Sandsteinquaderbau 1846 erbaut. Nun soll es verschönert werden. Geplant sei, die Fenster am Wohnhaus zu sanieren, so Bürgermeister Frederic Ruth in seinem Sachvortrag. Acht Fenster werden ausgetauscht und bei insgesamt fünf Fenstern die Sandsteinsegmentierungen geöffnet und restauriert.

Des Weiteren sollen Fensterläden mit Segmentbögenabschluss angebracht, die Fensterbretter ausgetauscht sowie die Rundbögen und Laibungen im Innenbereich neugestaltet werden. "Nachdem das Gebäude in der Denkmalliste als ehemaliges Gemeindehaus eingetragen ist, braucht es eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Artikel 6 des Denkmalschutzgesetzes", so der Bürgermeister weiter. Von Seiten der Verwaltung würden gegen die geplanten Sanierungsmaßnahmen keine Bedenken bestehen, sofern hierbei den Maßgaben des Denkmalschutzes Rechnung getragen werde.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass mit den geplanten Maßnahmen gemeindliches Einverständnis bestehe. Der Antrag wird nun an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Untere Denkmalschutzbehörde, zum Erlass einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis weitergeleitet.

Einstimmig hat der Gemeinderat im Rahmen der Sitzung auch beschlossen, die Benutzungsordnung für den gemeindlichen Waldkindergarten "Die Frischlinge", nachträglich zum 1. September 2017 fortzuschreiben. 

Der Gemeinderat folgte hier einem Vorschlag der Kindergartenleitung, die im Hinblick auf die pädagogische Arbeit und das besondere Konzept des Waldkindergartens eine Änderung des Eintrittsalters beantragt. "Frischling" kann man seit 1. September 2017 nur noch ab einem Alter von drei Jahren werden.

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