Hersbrucker Zentrum: Tankstelle mit Großgarage erlaubt

23.1.2015, 15:59 Uhr
Hersbrucker Zentrum: Tankstelle mit Großgarage erlaubt

© J. Ruppert

Die Diskussion im Bauausschuss des Stadtrates endete aber eher wie das Hornberger Schießen: ohne greifbares Ergebnis oder etwas wirklich Neues.Kurz begründete Stephan Krimm den Vorstoß von SPD und Grünen: „Wir sehen die beiden Gelände als Schlüsselfaktoren für die Entwicklung der Innenstadt.“ Hersbruck soll seine Planungshoheit ausüben und - möglichst unter Beteiligung der Bürger - rechtzeitig die gewünschten Vorgaben im Bebauungsplan verankern. Welche, das sagte Stephan Krimm nicht. Die nach wie vor gültigen Festschreibungen aus dem Jahr 1990 erlauben laut SPD und Grünen auf der Schickedanz-Fläche zum Beispiel eine Tankstelle in Zusammenhang mit einem Parkhaus oder einer Großgarage.

Etwas näher an der Wirklichkeit dürfte Holger Hermanns Befürchtung liegen. „Derzeit ist dort die Errichtung einer großen Einzelhandelskiste möglich, was von uns aber keiner möchte“, sagte er. Er verwies als gelungenes Vorbild auf den Bebauungsplan des nahe gelegenen Daniel-Vogel-Areals mit klaren Regelungen zu Geschäften, Wohnen, Ärzten und sogar dem Park hin.

Zu Beginn der Aussprache erläuterte zunächst Sabine Maul von der Hersbrucker Bauverwaltung die Baumöglichkeiten in Hersbrucks Zentrum. Sie griff Punkte wie geschlossene Fassadenfront und Geschossflächenzahl ebenso auf wie die fränkische steile Dachneigung. „Bei Schickedanz-Fläche und Posthof handelt es sich um stadtprägende Bereiche, mit denen wir selbstverständlich sorgsam umgehen müssen“, betonte Bürgermeister Robert Ilg einleitend.

Den Posthof hat die Stadt mittlerweile an den europaweit tätigen Projektentwickler Ten Brinke veräußert. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass der Investor sein Vorhaben mit der Stadt abstimmen muss. Gewünscht ist eine Mischung aus Handel im Erdgeschoss und Wohnungen darüber. Voraussichtlich im März wird die erste Planung im Bauausschuss vorgestellt, sagte Robert Ilg. Der wird dann letztlich entscheiden oder Änderungen empfehlen - und gegebenenfalls auch das örtliche Baurecht anpassen.

So ist der Stadtrat schon beim Daniel-Vogel-Areal vorgegangen, warf Stadtbaumeister Lothar Grimm ein. Die Konzeption geschah mit dem Investor. Da das Gelände rechtlich als Kerngebiet eingestuft ist, erlaubte dies die von der Stadt erhoffte Vielfältigkeit der Bebauung. „Wenn wir die Möglichkeiten durch einen neuen Bebauungsplan von vornherein zu sehr einengen, schrecken wir Interessenten ab und verbauen uns eine Entwicklung“, warnte Robert Ilg.

„Beim Posthof war die Stadt der Verkäufer, beim Schickedanz-Areal sind wir das nicht“, zeigte Stephan Krimm einen Unterschied auf. Sollte ein Investor die brachliegende Fläche erwerben, dann wird er seine Ziele durchsetzen wollen. Robert Ilg entgegnete, dass die Stadt Instrumente hat, um ihre Ziele zu erreichen. Konkret nannte der Bürgermeister eine Veränderungssperre, aufgrund der für eine bestimmte Zeit auf einem Grundstück keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen. Außerdem könne die Stadt ein Vorkaufsrecht für das Grundstück ausüben. Woher dafür das Geld angesichts des leeren Stadtsäckels kommen soll, fragte keiner der Stadträte.

Der Rathauschef bejahte die von Stephan Krimm angesprochene Möglichkeit, dass im Falle von Einschränkungen eventuell eine Entschädigungspflicht auf Hersbruck zukommt. Andererseits hält Robert Ilg es für unwahrscheinlich, dass ein Projektentwickler bei einer so großen Investition (allein das Gelände kostet eine siebenstellige Summe) auf Konfrontation zur zuständigen Kommune geht. Der Normalfall ist eine enge Abstimmung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Eher am Rande wurde bekannt, dass das Schickedanz-Gelände noch nicht verkauft ist. Die Eigentümerin (Madeleine Schickedanz oder die Schickedanz-Vermögensverwaltung) zeigt keinerlei Interesse, selbst etwas zu verwirklichen. „Bis heute hat sich dort nichts Konkretes getan“, sagte der Rathauschef, der das Problem von seinem Vorgänger geerbt hat. Kurz ging Robert Ilg auch darauf ein, warum die ganze Thematik im Bauausschuss gelandet ist und nicht im Gesamt-Stadtrat: Das ist in der von allen Hersbrucker Mandatsträgern abgesegneten Geschäftsordnung so festgelegt.

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