Metz: Mitarbeiter zu Opfern bereit

2.2.2014, 06:58 Uhr
Metz: Mitarbeiter zu Opfern bereit

© Thomas Scherer

Nach einer Urabstimmung haben sich rund 80 Prozent der Mitglieder für einen Sanierungstarifvertrag ausgesprochen, gab der 2. Bevollmächtigte der IG Metall Fürth, Klaus-Dieter Winnerlein, bekannt. Damit verzichten die Mitarbeiter auf Lohnerhöhungen — 2013 und 2014 zusammen 5,6 Prozent — sowie komplett auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Die Vereinbarung läuft zunächst bis Ende 2014. Die Einschnitte sind laut Winnerlein schmerzhaft. „Wer in den unteren Entgeltgruppen eingestuft ist, muss den Gürtel jetzt verdammt eng schnallen“, erklärt der Gewerkschafter. Mit ihrem Verzicht sollen die Beschäftigten ein neues „Zukunftskonzept“ mitfinanzieren, das Metz helfen soll, die tiefgreifende Branchenkrise zu überleben.

Nach Angaben der IG Metall umfasst das Konzept auch „Veränderungen im Produktportfolio“ und in der Vertriebsstruktur. Die Zirndorfer verkaufen bisher ausschließlich über den traditionellen Fachhandel, um dem mörderischen Preiswettbewerb in der Branche zu entgehen. Ob Metz künftig auch Märkte und Discounter beliefern oder das Internet als Vertriebskanal erschließen will, blieb gestern offen. Weder die IG Metall noch die Geschäftsleitung von Metz wollten sich zu den Details äußern.

Winnerlein fordert die Banken und die Geschäftsleitung auf, jetzt ihren Teil der Vereinbarung einzuhalten. „Wir erwarten, dass die Stellen auf Dauer gesichert werden“, so der IG-Metaller. Schließlich brächten die Mitarbeiter fast die gleiche finanzielle Unterstützung ein wie die Banken und die Eigentümer. Allerdings bekämen die Banken ihre auf Kredite beruhende Unterstützung verzinst zurück, die Beschäftigten gingen leer aus.

Rein formal ist die Lage bei Metz jetzt kompliziert. Denn abgestimmt über den finanziellen Verzicht haben nur die in der IG Metall organisierten Arbeitnehmer. Generell gelten formaljuristisch nur für sie auch die Bestimmungen des jetzt vereinbarten Sanierungstarifvertrags, sagt der Arbeitsrechtler Jürgen Markowski von der Kanzlei Manske & Partner in Nürnberg. In der Praxis würden Arbeitgeber in der Regel aber alle Beschäftigten gleich behandeln. Meistens finde diese Regelung in einem Passus im individuellen Arbeitsvertrag seinen Niederschlag, in der sogenannten Bezugsklausel, erklärt Markowski.
 

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