Mobbing: 45-Jährige will zwei Millionen Euro von Siemens

21.1.2010, 00:00 Uhr
Mobbing: 45-Jährige will zwei Millionen Euro von Siemens

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Ende April 2009 sprach der Elektrokonzern ihr gegenüber eine ordentliche Kündigung aus. Dagegen wehrt sich die 45-jährige Betriebswirtin vehement. Sie verlangt in dem Kündigungsschutzprozess ihre Weiterbeschäftigung und in einem Parallelverfahren die Zahlung einer Entschädigung für die aus ihrer Sicht erlittene Diskriminierung am Arbeitsplatz: Mit ihrer Forderung von zwei Millionen Euro, bestehend aus Gehaltsnachzahlungen und Schmerzensgeld, dürfte die Ex-Siemens-Managerin einen Rekord brechen. Eine höhere Summe wurde in einem Mobbing-Prozess noch nie eingeklagt.

Sedika W., eine frühere Fernsehjournalistin aus Afghanistan, die Anfang der 90er Jahre ihr Land aus politischen Gründen verlassen musste, ist den Umgang mit Medien gewohnt. Journalisten aus ganz Deutschland hat sie dazu gebracht, sich für ihren Fall zu interessieren. Die 45-Jährige betrachtet sich als Opfer einer Männer dominierten Siemens-Welt. Die vierfache Mutter, die vier Sprachen spricht und eigenen Bekundungen zufolge jährlich 2,4 Millionen Euro für das «Weltunternehmen« erwirtschaftete, sagt, sie habe eine siebenjährige Leidenszeit hinter sich. Nicht nur als Frau und Mutter, sondern auch mit ihrem Migrationshintergrund habe sie es sehr schwer gehabt im mittleren Management bei Siemens.

Systematisch schikaniert und gedemütigt?

Systematisch sei sie schikaniert und gedemütigt worden. Mit halbseidenen Männerwitzen und Äußerungen wie, «ihr Araber seid doch alle gleich«, oder persönlichen Beleidigungen - so wurde sie als «Walross« oder «Dreck« bezeichnet - hätten Kollegen und Vorgesetzte ihre Missachtung gezeigt. Am Werkstor habe man stets nur sie, nicht aber andere Mitarbeiter kontrolliert. Und das sind nur wenige Beispiele.

Die ganzen Schikanen hätten sie krank gemacht, so Sedika W. Mehrfach sei sie am Arbeitsplatz zusammengebrochen. Irgendwann habe sie es nicht mehr ausgehalten. Sie schrieb an den Siemens-Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher persönlich und ließ in der E-Mail ihrem Unmut freien Lauf. Eine Äußerung wurde ihr letztlich zum Verhängnis. Sie habe bei Siemens mehr gelitten als die Juden in Nazi-Deutschland, schrieb die frustrierte Arbeitnehmerin. Für Siemens-Anwalt Thomas Fries ist allein diese Äußerung Grund genug, die Kündigung zu rechtfertigen. Damit habe sie eine Grenze überschritten und sich vielleicht sogar strafbar gemacht. Die Klägerin verharmlose so nämlich den Holocaust. Man habe Frau W. zu einer Entschuldigung aufgefordert. Diese sei aber ausgeblieben. Daher habe man sich von ihr getrennt.

Eine Entschuldigung sehe das Gesetz nicht vor. Wohl aber eine Ermahnung und Abmahnung, so die Klägeranwälte Frank Jansen und Klaus Michael Alenfelder. Und die seien nicht erfolgt. Deshalb sei die Kündigung unwirksam. Im übrigen sei der Brief an Herrn Löscher keine Aktion sondern Reaktion ihrer Mandantin gewesen. «Wie sehr muss ein Mensch leiden, ehe er so etwas verfasst?«, fragen die Anwälte. Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Armin Frölich riet den Parteien gestern, sich möglichst außergerichtlich zu vergleichen. Ansonsten geht es am 17. März vor dem Arbeitsgericht weiter.

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