Nach Sex in der "Erlebnisgrotte": Paar muss Arrest absitzen

19.8.2015, 18:04 Uhr
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Enttäuscht und niedergeschlagen wirken die beiden jungen Leute, als der Richter das Urteil verkündet. Das Landgericht Augsburg ist davon überzeugt, dass das Paar in einem Erlebnisbad bei Augsburg Sex hatte - und verwirft die Berufung des jungen Paares. "Auf dem Video ist eindeutig zu sehen, dass sexuelle Handlungen stattgefunden haben", erklärt der Richter am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Zu Recht habe das Augsburger Amtsgericht die Angeklagten deshalb im Juni wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt. Der 18-Jährige und seine ein Jahr ältere Freundin müssen daher Jugendarreststrafen absitzen.

Zu Beginn des Berufungsprozesses wirken die Angeklagten, die immer noch ein Paar sind, optimistisch. Interessiert und ruhig folgen sie den Ausführungen des Gerichts. Diesmal äußern sie sich nicht selbst zu den Vorwürfen, sondern lassen ihre Anwälte sprechen. Im ersten Prozess war das noch anders. "Respektlos und uneinsichtig" soll sich der 18-Jährige, der damals nicht anwaltlich vertreten wurde, vor dem Amtsgericht verhalten haben. So steht es im Urteil, das zum Auftakt der Verhandlung verlesen wird.

Gerade einmal zwei Monate ist es her, dass das Amtsgericht das junge Paar verurteilt hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die jungen Leute an Weihnachten 2014 in der "Erlebnisgrotte" der Therme im Augsburger Vorort Neusäß Sex hatten. Der 18-Jährige wurde zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt, die Freundin erhielt einen Wochenendarrest sowie 32 Stunden Hilfsdienste. Beide legten Berufung gegen das Urteil ein - ohne Erfolg.

"Man hat alles genau sehen können"

Zwei Bademeister schildern als Zeugen, wie sie die jungen Leute am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages in flagranti erwischt haben. Durch Unterwasser-Kameras seien sie auf das Geschehen aufmerksam geworden. "Er hatte die Hose runtergezogen bis unter die Knie. Man hat alles genau sehen können", sagt einer der Zeugen und fügt sogleich an, was er als Mitarbeiter der Therme davon hält: "So was geht gar nicht, es sind auch Kinder im Bad." Ein Badegast hatte sich seinen Angaben zufolge über die "Schweinerei" beschwert. Weil das junge Paar der Aufforderung, sich anzuziehen und das Bad umgehend zu verlassen, nicht nachgekommen sei, sei die Polizei gerufen worden.

Die Angeklagten lassen über ihre Anwälte erklären, dass es in der "Erlebnisgrotte" zwar zu sexuellen Handlungen, nicht aber zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Sein Mandant sei "alkoholisch enthemmt" gewesen, sagte der Anwalt des 18-Jährigen. Das Paar habe sich unbeobachtet gefühlt und von den Kameras nichts gewusst. Entsprechende Hinweise im Eingangsbereich des Bades hätten sie nicht wahrgenommen. Das Unterwasser-Video wird am Mittwoch gezeigt.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Auf das Paar warten nun kleine Strafen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als "Zuchtmittel" betrachtet werden. In Bayern gibt es dafür sechs spezielle Arrestanstalten mit knapp 200 Plätzen.

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