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Lange habe er das bayerische Schulsystem nicht infrage gestellt, sagt Sascha Schneider. Bis sein Sohn, der am Down-Syndrom leidet, sechs Jahre alt wurde. Eine Regelschule wollte das behinderte Kind nicht aufnehmen, Schneider seinen Sohn aber nicht ausgegrenzt wissen. Er kämpft, schließt sich mit Eltern zusammen, die Ähnliches erlebt haben. „Gemeinsam Leben — Gemeinsam Lernen“ heißt der Verein. Alle, behinderte und nicht behinderte Menschen, sollen zusammen leben und arbeiten können.
Heute kommen Schneider und seine Mitstreiter ihrem Ziel ein Stück näher: Der Landtag wird aller Voraussicht nach den fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen“ beschließen. Der zentrale Begriff dort heißt eben — etwas sperrig — Inklusion: Menschen mit Behinderungen sollen in die Gesellschaft umfassend einbezogen werden. Den Unterricht an Regelschulen schließt das ein.
Endlich haben Eltern ein Mitspracherecht, wo ihre Kinder die Schulbank drücken dürfen, freut sich Schneider, auch wenn erst einmal nur 37 sogenannte „Profilschulen“ in Bayern für das Vorhaben ausgewählt wurden, darunter Schulen in Fürth, Nürnberg, Cadolzburg und Thalmässing. Sie erhalten eine besondere Ausstattung — unter anderem 0,5 bis 1,5 Planstellen für Förderschullehrer.
Doch es gibt auch kritische Töne. Wie so oft geht es um das liebe Geld. Es fehle ein finanzieller, personeller, organisatorischer und pädagogischer Plan, wie Inklusion in Bayern umgesetzt werden solle, mahnt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger (CSU). „Wenn Schulen für Inklusion gerüstet sein sollen, muss der Staat auch für eine ausreichende Finanzierung des inklusiven Schulsystems sorgen.“ Auf einem guten Teil der Kosten werden wohl die Kommen sitzen bleiben. Zwar zahlt der Freistaat die Lehrergehälter, auch die von 200 zusätzlichen Sonderpädagogen, die in den kommenden zwei Jahren eingestellt werden sollen, doch in vielen anderen Bereichen verschließt er seinen Kassen.
Beispiel Fahrtkosten: Die zu übernehmen fiele nach dem Schülerbeförderungsgesetz den Kommunen zu, heißt es auf Anfrage der NN im bayerischen Kultusministerium. Gleiches trifft auf zusätzlich eingestellte Betreuer oder nötige Umbaumaßnahmen zu. Und wird ein Klassenzimmer mit einer besonderen Anlage für ein hörbehindertes Kind ausgestattet, müssen Stadt oder Landkreis ebenfalls in ihre Taschen greifen.
Wie hoch die Kosten genau ausfallen, das mag keiner der Beteiligten beziffern. Schließlich weiß niemand, wie viele Eltern ihre behinderten Kinder auf Regelschulen schicken werden. Der Städte- und Gemeindetag verweist auf das Konnexitätsprinzip, das untergeordnete politische Ebenen vor der Übertragung finanzieller Lasten schützen soll — „Wer Inklusion bestellt, muss Inklusion auch bezahlen“, betont OB Scheidinger.
Und im Laufe der Jahre werden die Ausgaben wohl noch weiter steigen. Ziel ist es nämlich, die Zahl der inklusiven Schulen zu steigern; in zehn Jahren sollte die Hälfte aller Bildungseinrichtungen Behinderten den Zugang zum Unterricht ermöglichen, fordert Klaus Wenzel, Präsident des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (BLLV). Weitere Umbaumaßnahmen werden dann sicher fällig sein.
Und auch das Personal müsse aufgestockt werden, so der Lehrerlobbyist. Zwar könnten Pädagogen, die jetzt an Förderschulen unterrichteten, Schritt für Schritt auf die Regelschulen verlagert werden, doch man brauche zusätzliche Planstellen — eine kostet den Freistaat rund 80000 Euro.
Dass eine inklusive Gesellschaft möglich ist, beweist Norwegen, sagt die Fürther Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht (SPD). Als Vorsitzende der Kinderkommission besuchte sie Oslo, sah, wie behinderte und nicht behinderte Kinder selbstverständlich gemeinsam die Schule besuchen. Davon profitierten alle — besonders der leistungsstarke Nachwuchs, betont Rupprecht. Die sozialen Kompetenzen würden zusätzlich gestärkt, ebenso wie die kognitiven, denn Sachverhalte anderen zu erklären, helfe, die Dinge besser zu reflektieren.
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