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Es geht um Geld, viel Geld: Vermutlich 800 bis 900 Millionen Euro werden in Deutschland Jahr für Jahr mit Schönheitsoperationen umgesetzt. Brustimplantate, die mit billigem Industriesilikon gefüllt wurden und Gesundheitsschäden verursachen, sind da nicht gerade geschäftsfördernd. Mit entsprechend spitzen Fingern fassten Aufsichtsbehörden und Politik daher bislang den Skandal um den französischen Hersteller PIP an.
Ein krimineller und bedauerlicher Einzelfall sei das gewesen, aber sicher nicht die Regel: So argumentiert beispielsweise die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP). Brustimplantate seien nicht generell ein Gesundheitsrisiko — so Flach laut einem Protokoll des Bundestags-Gesundheitsausschusses vom 18. Januar, das unserer Zeitung vorliegt.
Wirklich? Die angesehene US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) kam bereits im Juni 2011 zu einem ganz anderen Ergebnis, das sich im Internet nachlesen lässt. Bei der Untersuchung ging es keineswegs um minderwertige Schrott-Implantate wie die von PIP, sondern um die zweier angesehener Hersteller. Doch auch deren Produkte bergen langfristige Gesundheitsrisiken, so die FDA.
Die Behörde konnte bei Langzeitstudien mit insgesamt 1700 Teilnehmerinnen zwar keine Häufung von Brustkrebs feststellen — wie es sie bei den PIP-Implantaten befürchtet wird. Doch zahlreiche Patientinnen musste sich acht bis zehn Jahren nach der Implantation wieder unters Messer eines Chirurgen legen, weil die Kissen gerissen oder verrutscht waren, weil sie schmerzhafte Verfestigungen der Brust oder Infektionen verursacht hatten. Bei Brustvergrößerungen lag der Anteil der Frauen, die sich erneut operieren lassen mussten, bei 20 bis 40 Prozent. Beim Wiederaufbau der Brust nach einer Krebs-Operation sogar bei 40 bis 70 Prozent.
Die Studie ist den zuständigen Stellen in Deutschland durchaus bekannt, wie aus dem Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 18. Januar hervorgeht. Dort wird Professor Walter Schwertfeger zitiert, wonach „Brustimplantate generell nicht völlig risikofrei seien, weil die Hüllen reißen könnten und weil auch bei intakten Hüllen Innenmaterial — wenn auch meist in einem sehr geringen Umfang — austreten könne. Dies komme selbst bei sehr hochwertigen Implantaten vor“. Der Professor ist Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) — also genau jener Behörde, welche die Empfehlung aussprach, die PIP-Implantate entfernen zu lassen.
„Je länger ein solches Implantat getragen werde, desto größer sei die davon ausgehende Gefahr“, wird Schwertfeger weiter zu den allgemeinen Risiken zitiert. Später relativiert er seine Aussagen allerdings wieder und erklärt, es „gebe keinen Anlass, generell an der Tauglichkeit von Brustimplantaten zu zweifeln.“ Dieser Linie scheint sich auch die Bundesregierung angeschlossen zu haben. Denn trotz des FDA-Berichtes gibt es bislang keine allgemeine Debatte um Brustimplantate oder gar eine Warnung vor ihnen.
Im Gegenteil: Momentan ist nicht einmal genau bekannt, wie vielen Frauen in Deutschland die Billigpolster von PIP eingesetzt wurden. Grund: Ein zentrales Melderegister für Implantate (beispielsweise auch für Herzschrittmacher oder künstliche Hüftgelenke), wie es in anderen Ländern Standard ist, gibt es in Deutschland nicht. Und das macht die Zurückverfolgung und das Auffinden gefährdeter Personen nicht eben einfacher. Momentan geht man von 1300 Betroffenen des PIP-Skandals in Deutschland aus — allerdings bei einer beträchtlichen Dunkelziffer.
Mindestens ebenso schwerwiegend ist das Problem der Kostenerstattung. Wenn die FDA-Studie zutrifft, werden in Zukunft noch wesentlich mehr Frauen als nach dem PIP-Desaster erneut operiert werden müssen. Kosten pro Eingriff: grob geschätzt 5000 Euro. Doch die Kassen dürfen die Operation allenfalls teilweise bezahlen. §52, Absatz 2 des 5. Sozialgesetzbuches schreibt ihnen seit 2007 vor, dass sie die Versicherten an den medizinischen Folgekosten von Tätowierungen, Piercings und Schönheitsoperationen „angemessen“ zu beteiligen haben. Was genau „angemessen“ ist, ist umstritten, viele Kassen legen den Eigenanteil der Versicherten nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit fest.
Harald Weinberg, Bundestagsabgeordneter der Linken aus Nürnberg, hält das für einen Skandal. „Niemand sollte an den Kosten medizinisch notwendiger Behandlungen beteiligt werden, schon gar nicht Betrugsopfer“, schimpft er mit Blick auf die PIP-Geschädigten. Schließlich würden Raucher, Übergewichtige oder Motorradfahrer auch nicht bei den Folgekosten ihres ebenfalls riskanten Handelns herangezogen.
Weinberg sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt und hat deswegen in den Bundestag einen Antrag eingebracht, den Selbstverschuldensparagraf 52, Absatz 2 zu streichen. Dennoch dürfe die gesetzliche Krankenversicherung nicht zum „Finanzier der Schönheits-OP-Industrie“ werden. Die Hersteller von Implantaten und die Ärzteschaft sollte daher nach Vorstellung der Linken zu einer lebenslangen Garantie verpflichtet werden, die über eine Versicherung abgesichert werden müsste.
Den aktuell geschädigten Frauen wird das allerdings auch nichts mehr bringen. PIP ist pleite, bei der Firma ist nichts mehr zu holen. Und ob die anderen Parteien im Bundestag Weinbergs Antrag zustimmen, ist mehr als fraglich. Schließlich applaudierte die Wählerschaft von Union, FDP, SPD und Grünen laut, als 2007 die Folgekosten von Tätowierungen, Piercings und Schönheitsoperationen von der Kostenerstattung ausgeschlossen wurden.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.