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Hohe Kosten, geringe Renditen, unübersichtliche Angebote, in einigen Fällen sinnlos: Dieses Zeugnis haben Kritiker der Riester-Rente pünktlich zum zehnten Geburtstag ausgestellt. Doch mit ihrer Einschätzung treffen sie nur einen Teil der Wahrheit (siehe Artikel unten).
Richtig an der Mängelliste ist: Wer nicht aufpasst und das erstbeste Angebot akzeptiert, kann viel falsch machen. Als Problem betrachtet Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier vor allem die provisionsorientierten Vertriebsmethoden vieler Anbieter. Wichtig ist also, aus dem breiten Angebot ein gutes auszuwählen. Gelingt dies, ist die Riester-Rente für viele Menschen „erste Wahl“, um für den Ruhestand vorzusorgen, urteilt die Berliner Stiftung Warentest.
Das liegt zum einen an den Zuschüssen des Staates. 154 € erhält jeder Sparer als Grundzulage. Dazu kommt für jedes Kind ein Zuschuss in Höhe von 185 €. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, fließen sogar 300 € auf das Vorsorge-Konto. Und wer besonders früh mit Riestern anfängt, wird extra belohnt: Wer zu Beginn des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt, noch nicht 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich gutgeschrieben.
Attraktiv sind auch die steuerlichen Vorteile, von denen vor allem Gutverdiener profitieren. Diesen Bonus vom Finanzamt müssen Sparer nicht für die Altersvorsorge verwenden. In der Auszahlphase ist die Riester-Rente jedoch zu 100 Prozent zu versteuern — ein Nachteil etwa im Vergleich zu einer rein privaten Zusatzrente, bei der nur der geringere Ertragsanteil von den Finanzbeamten herangezogen wird.
Voraussetzung für die volle Zulage ist, dass der Sparer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem jeweiligen Vorjahr investiert — bis zu einer Höchstgrenze von 2100 €. Wer mehr einzahlt, erhält darauf keine weitere Förderung. Konkret: Bei 40000 € Einkommen müssen 1600 € auf das Riester-Konto fließen. Die Zulagen werden angerechnet. Nur die Differenz müssen die Sparer selbst aufbringen. Wer 60000 € verdient, erhält die volle Zulage schon ab 2100 €, obwohl vier Prozent eigentlich 2400 € wären. Grenze am unteren Ende sind 60 €. Die muss jeder Sparer im Jahr mindestens einzahlen.
Neu seit Anfang dieses Jahres: Die Riester-Rente wird frühestens ab 62 Jahren ausgezahlt. Wer zudem beim Riestern auf ein Versicherungsprodukt setzt, hat ab 2012 nur noch Anspruch auf einen Garantiezins von 1,75 statt wie zuletzt 2,25 Prozent. Die tatsächlich gezahlten Zinsen sind in der Regel aber höher (zu den verschiedenen Riester-Varianten siehe Lexikon unten rechts). 30 Prozent des Kapitals können sich Sparer zu Beginn ihrer Rentenphase auszahlen lassen, der Rest muss für die monatliche Versorgung verwendet werden.
Grundsätzlich kann ein Riester-Sparer keinen Verlust machen. Denn das eingezahlte Kapital plus die Zulagen sind ihm garantiert, wenn er bis zum Schluss durchhält. Bei einem schlechten Vertrag nagt jedoch die Inflation am Ersparten. Das Riester-Vermögen muss zudem niemand antasten, wenn er Hartz IV erhält.
Wer jedoch den Vertrag vorzeitig auflöst oder im Ruhestand ins Ausland jenseits der EU und des europäischen Wirtschaftsraums zieht, muss zumindest die staatlichen Zulagen zurückzahlen.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.