18°C
Mittwoch, 23.05. - 00:59 Uhr
Login
Info
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos!
Passwort vergessen
Info
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!

E-Mail-Adresse
Druckversion

Krankheit ist Kündigungsgrund für Fitnessstudio-Vertrag

Verträge sind oftmals nicht transparent - 15.04. 14:17 Uhr

Dieburg/Düsseldorf  - Eine Krankheit ist ein Kündigungsgrund für einen Fitnessstudio-Vertrag. Dabei dürfen die Studios keine überhöhten Anforderungen an ihre Mitglieder stellen. Das entschied das Amtsgericht Dieburg, wie die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mitteilt.


Symbolbild
Symbolbild
Foto: dpa
Symbolbild
Symbolbild
Foto: dpa


Demnach ist eine Klausel, nach der die Krankheit durch „geeignete Belege“ glaubhaft gemacht werden muss, rechtswidrig.

Im verhandelten Fall hatte der Kunde eines Fitnessstudios seinen Vertrag vorzeitig gekündigt und dies mit einem Rückenleiden und Sehnenentzündungen im Fuß begründet. Der Betreiber verlangte daraufhin die entsprechenden Belege. Der Kunde schickte dem Betreiber die Bescheinigung eines Rheumatologen. Diese wurde allerdings nicht akzeptiert.

Auch die Vorlage einer weiteren ärztlichen Bescheinigung reichte dem Betreiber nicht. Er klagte auf Zahlung der ausstehenden Beiträge in Höhe von über 790 Euro. Ohne Erfolg: Der Vertrag sei nicht transparent, kritisierten die Richter. Denn der Kunde könne nicht erkennen, welche Belege geeignet seien, eine Krankheit glaubhaft zu machen.

Die mögliche Auslegung des Begriffs reiche von einer einfachen ärztlichen Erklärung bis zur Vorlage der gesamten ärztlichen Behandlungsunterlagen. Außerdem suggeriere die Klausel, der Studiobetreiber habe die Oberhand über die Auslegung und könne selbst entscheiden, welche Belege er für geeignet halte und welche nicht.

 

  



dpa/tmn

Ihr Kommentar

Name:
 
Info
Bestätigungswort

Um Ihren Kommentar abzusenden, geben Sie bitte das Bestätigungswort ein. Nicht lesbar? Erzeugen sie durch Klick darauf einen neuen Text.