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Ein Hausbesitzer hatte im verhandelten Fall in seinem Wohnzimmer einen Holzofen eingebaut und an der Hauswand ein Edelstahlrohr als Schornstein angebracht. Der Bezirksschornsteinfeger nahm die Anlage ab. Ein Nachbar forderte die Behörden aber auf, den Ofen stillzulegen. Seine Begründung: Die in die Räume seines Hauses eindringenden Abgase führten zu Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Die Richter sahen das nicht so: Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verletzung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Betrieb des Ofens, erklärten sie. Der Kläger sei für die Bauweise seines Anwesens selbst verantwortlich – und damit habe auch er es zu verantworten, dass die Abgase in sein Haus eindringen können.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.