|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Die Richter wiesen damit die Kündigungsschutzklage eines Straßenbauarbeiters ab, wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet. Im verhandelten Fall war der Arbeiter wegen Zuhälterei und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin. Die Klage gegen diesen Schritt blieb ohne Erfolg. Die Kündigung sei gerechtfertigt, befanden die Richter. Der Beschäftigte habe mit seiner Nebentätigkeit und den in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten gegen die Interessen seines Arbeitgebers verstoßen. Zudem habe der Arbeiter als Motiv für seinen fragwürdigen Nebenverdienst seinen geringen Lohn angegeben. Dadurch habe er seinen Arbeitgeber für die von ihm begangenen Straftaten mitverantwortlich gemacht.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.