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Der Justizbeamte, der weder einen Jagd- noch einen Waffenschein besaß, war mit dem 60jährigen bei Adlitz in der Fränkischen Schweiz im Revier eines Bekannten auf Hasenjagd gegangen.
In der Dunkelheit hielt er seinen Freund, der sich in etwa 100 Meter Entfernung postiert hatte und von dem wegen einer dazwischenliegenden Bodenwelle nur der Kopf sichtbar war, für einen Hasen.
Er feuerte zwei Schuß aus seiner Drillingsbüchse und auf den vermeintlichen Hasen ab, von denen einer dem Straßenarbeiter in die Brust drang und eine Hauptschlagader verletzte. Zu dem milden Urteil hatte beigetragen, daß der Justizwachtmeister sofort nach dem Unfall der Witwe seines Freundes 1000 DM überweisen ließ.
Aus den Nürnberger Nachrichten vom 5. Februar 1962
So. 19.05.13
Sa. 18.05.13
Fr. 17.05.13
Do. 16.05.13
Mi. 15.05.13