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Statt der ursprünglich vorgesehenen drei werden zwei Punkthäuser und zwei viergeschossige Zeilenbauten errichtet. In der Frage der Gliederung der einzelnen Bauwerke ist man den Wünschen der örtlichen Kirchenbehörden und der Stadt Nürnberg weitgehend nachgekommen. Der Gemeinderat vereinbarte ferner, über das bereits beschlossene Straßenbauprogramm 1962 hinaus weitere 500 000 DM für den Ausbau des Verkehrsnetzes zu investieren.
Die Gemeinde Fischbach wird damit im Jahr 1962 für 1,15 Mill. DM Gemeindestraßen bauen. Dieser Betrag ist in der Geschichte von Fischbach die höchste Summe, die in einem Jahr für den Straßenbau veranschlagt wurde. Der Projektierungsauftrag zum Ausbau der Schwaiger Straße, der Holzstadt in Fischbach, der Bachstraße (Teilstrecke Feuerweg-Graben); des Mittelweges (Teilstrecke Siedlerstraße – Kirchenstraße), des Bienenwegs (Teilstrecke Feuerweg bis Mittelweg) in Altenfurt sowie des Blumen- und Plattenweges und des Postgäßchens in Moorenbrunn wurde an ein Nürnberger Ingenieurbüro vergeben.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt in etwa 14 Tagen. Die Jahresrechnung 1960 wurde vom Gemeinderat einstimmig anerkannt. Sie weist für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1960 folgende Abschlußzahlen auf: der Gesamtumsatz in neun Monaten belief sich bei den Einnahmen auf 2,04 Millionen und bei den Ausgaben auf 1,97 Mill. DM. Das Gemeindevermögen zum 31. Dezember 1960 betrug 4,26 Mill. DM, der Schuldenstand 0,93 Millionen, so daß sich ein Reinvermögen von 3,33 Mill. DM ergibt. Dies entspricht einer Vermögenszunahme von 0,42 Millionen.
Mit der Staatsforstverwaltung waren die Gemeinderäte gar nicht zufrieden. Aus dem Schulhaus-Grundstück Fischbach sollte eine Teilfläche – die Gemeinde hat das Schulhausgrundstück 1960 um 2,50 DM pro qm gekauft – an einen Grundstücksnachbarn abgegeben werden. Bei dem Verkauf des Schulgrundstückes ließ sich die Forstverwaltung ein auf zehn Jahre befristetes Vor- und Wiederkaufsrecht eintragen, welches für die zum Tausch stehende Teilfläche von 459 qm gelöscht werden sollte.
Die Staatsforstverwaltung wollte nur für ihren Verzicht auf das Vor- und Wiederkaufsrecht eine Aufzahlung von 6885 DM. Dies entspricht 15 DM pro Quadratmeter. Den Fischbachern – so konstatierte 1. Bürgermeister Höffkes – sei dies zu teuer.
Aus den Nürnberger Nachrichten vom 13. März 1962.
So. 19.05.13
Sa. 18.05.13
Fr. 17.05.13
Do. 16.05.13
Mi. 15.05.13