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Der gewaltsame Tod des Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell (76) sollte neu aufgerollt werden – gut acht Jahre nach der Tat kam im Januar letzten Jahres plötzlich Bewegung in den Fall.
Hintergrund war der Tipp eines Informanten: Der Mann wandte sich an das Bundeskriminalamt und bot an, über den Todesfall Gsell zu sprechen, schildert Nils Junge, Rechtsbeistand einer der beiden mutmaßlichen Täter. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, Ende Januar 2011 landeten zwei rumänische Staatsangehörige (einer ist Mitte 30, der andere Anfang 40) in Untersuchungshaft. Der Verdacht: schwerer Raub mit Todesfolge.
Demnächst hätte gegen die Männer verhandelt werden können – wäre die Akte bei der Staatsanwaltschaft nicht liegen geblieben. Angeblich hat ein inzwischen pensionierter Staatsanwalt gebummelt. Obwohl der Schlussbericht der Kriminalpolizei im November 2011 bei der Behörde einging, wurde keine Anklageschrift erstellt. Die Konsequenz: Der 2. Senat des Oberlandesgerichts Nürnberg hob den Haftbefehl gegen die beiden Männer auf, sie sind nun auf freiem Fuß.
„Rechtsstaatlich ist dies einwandfrei“, kommentiert Strafverteidiger Nils Junge. Doch der Nürnberger Rechtsanwalt kennt auch die hiesigen Verhältnisse. „Wir alle wissen, wie überlastet die Staatsanwaltschaft ist, wie angespannt die Personalsituation. Vielleicht ist dies auch einmal ein Fingerzeig an das Ministerium.“
Der Hintergrund: Die beiden Rumänen saßen nunmehr ein volles Jahr in Untersuchungshaft — und als Untersuchungshäftlinge gelten sie bis zu ihrer Verurteilung als unschuldig. Gerade deshalb haben sie Anspruch darauf, dass ihr Strafverfahren so schnell wie möglich beginnt. Nun meint das OLG, dass die Anklageerhebung in diesem Fall zu lange auf sich warten ließ, eine Verhandlung zu spät folgen würde und der Beschleunigungsgrundsatz nicht beachtet wurde.
Die beiden nun freigelassenen Männer sollen am 5.Januar 2003 in die Erlenstegener Villa des Schönheitschirurgen eingedrungen sein: Franz Gsell wurde in jener Nacht brutal verprügelt, die Täter flohen.
Bereits 2005 wurde vor dem Nürnberger Landgericht gegen drei Komplizen einer Autoschieberbande verhandelt, zwei von ihnen kassierten damals mehrjährige Haftstrafen. Sie waren von Tatjana Gsell, der Gattin des Verstorbenen, beauftragt worden, deren Mercedes aus der Garage zu holen und gegen eine Provision im Ausland zu verkaufen. Die Luxuskarosse sollte der Versicherung als gestohlen gemeldet werden. Tatjana Gsell selbst kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Den Plan, die Versicherung zu betrügen, soll Franz Gsell selbst mitgeschmiedet haben; am Ende wurde er dessen Opfer. Denn die Autoschieber hielten sich nicht an das Drehbuch: Bei der geplanten Übergabe der Papiere und des Autoschlüssels wurde der Hausherr unter ungeklärten Umständen lebensgefährlich verletzt.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12
Mo. 21.05.12