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Im Naturkundehaus stehen bereits mehrere Meter Aktenordner bereit, in denen unter anderem die medizinische Versorgung der Meeressäuger und die Tagesprotokolle der Pfleger dokumentiert sind. An den Beobachtungen des Personals ist die WDCS besonders interessiert: „Wir legen Wert auf die verhaltensbiologischen Betrachtungen“, erklärt Meeresbiologe Karsten Brensing, „welche Änderungen gab es in der Gruppe, oder sind Spannungen aufgetreten?“
Doch auch die veterinärmedizinische Behandlung steht im Fokus der Tierschützer: Hat chlorhaltiges Wasser in der Vergangenheit die Haut der Delfine stark geschädigt? Bestimmte Pilzerkrankungen könnten darüber Aufschluss geben. Falls Magenerkrankungen gehäuft aufgetreten sind, wäre dies eventuell ein Indiz für starken Stress.
Als wesentlichen Punkt will die WDCS die Unterlagen zur Jungtiersterblichkeit sichten. Während der Tiergarten in den 90er Jahren bei der Aufzucht noch große Erfolge hatte, ist man im vergangenen Jahrzehnt gescheitert: Die jungen Meeressäuger starben entweder bei der Geburt oder kurze Zeit später. Zwar hat der Tiergarten die Todesursachen jeweils genau untersucht und war zu dem Schluss gekommen, dass immer wieder andere Vorkommnisse für das frühe Sterben verantwortlich waren. Doch die Tierschützer wollen sich ihre eigene Meinung bilden. „Es kann durchaus sein, dass wir letztlich zu denselben Schlüssen kommen“, meint Verhaltensforscher Brensing.
Auch für die Frage, wie die Tiergarten-Verantwortlichen über künstliche Befruchtung bei Delfinen denken, interessiert sich die WDCS: „Das wäre ein Hinweis, dass die Haltung nicht artgerecht ist. Die fehlende Nachhaltigkeit der Nachzucht ist aber kein Nürnberger, sondern ein europaweites Problem.“
Die Auswertung der Unterlagen wird sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Es sei nicht damit getan, einen Tag lang die Aktenordner zu studieren. Man wolle vielmehr das Material kopieren und von Kooperationspartnern aus der Wissenschaft evaluieren lassen. „Juristisch ist unser Vorgehen korrekt“, erklärt die WDCS, und auch Tiergarten-Direktor Dag Encke äußert keine grundsätzlichen Einwände: „Sie können kopieren, wie viel sie wollen.“ Vor Gericht hatten sich beide Seiten auf die Unterlagen der Jahre 1989/90 und 2000 bis 2011 geeinigt. Beim langen Gezerre um die Akteneinsicht hatte der Verwaltungsgerichtshof nahegelegt, den Zeitraum zu beschränken.
Ursprünglich wollte der Tiergarten überhaupt keine Dokumente herausgeben. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Ansbach wie auch der Verwaltungsgerichtshof in München gaben dem WDCS recht: Sie bewerteten die Unterlagen als Umweltinformationen, für die das Umweltinformationsgesetz gilt (wie berichtet).
Die Tiergarten-Direktion betont, dass sie Tierschutz-Organisationen immer umfassend Auskunft erteilt habe. WDCS-Sprecher Brensing verneint: Er habe einen Bericht von etwa 40 Seiten bekommen, der aber über Details nichts aussagt. Mit Fragen zur Haltung habe das nichts zu tun, die Informationen erhoffe man sich aus den Tagesprotokollen der Pfleger.
Auf eine ganz wesentliche Quelle haben die Tierschützer allerdings keinen Zugriff: Das Zuchtbuch des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP), das in Antibes (Frankreich) geführt wird, bleibt verschlossen. Dort sind die Daten aller 246 Tümmler verzeichnet, die in europäischen Delfinarien gehalten werden. Die teilnehmenden Zoos hatten Vertraulichkeit vereinbart — daran muss sich auch der Nürnberger Tiergarten halten. „Wir würden die Daten herausgeben, weil wir sonst oft der Lüge bezichtigt werden“, meint Tiergarten-Direktor Dag Encke.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.