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Seinen Kampf gegen die Stadt führt der 49-Jährige seit bald zwei Jahren. Ihn wurmt, dass im April 2010 die Stelle des stellvertretenden Revierleiters im Raubtierhaus des Tiergartens anderweitig vergeben wurde und er leer ausging. Dabei versprach sich der „Star-Betreuer“ von „Flocke“ durch sein Engagement beim Eisbärenbaby auch ein berufliches Weiterkommen im Zoo — die Stellenausschreibung kam ihm wie gerufen. Schließlich sei er seit mehr als 30 Jahren am Schmausenbuck beschäftigt, davon seit 19 Jahren im Raubtierhaus.
Eine Kollegin machte das Rennen und übernahm den ausgeschriebenen Posten. So lange hätte der 49-Jährige allerdings nicht warten dürfen. Juristisch gesehen war der Zug nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abgefahren. Eine einstweilige Verfügung hätte er während des Stellenbesetzungsverfahrens erwirken können, um zu klären, ob er nicht doch der geeignetere Kandidat ist.
Was blieb dem Tierpfleger? Er verlangte vor Gericht, dass ihm der Arbeitgeber rückwirkend ab April 2010 monatlich 50 Euro mehr bezahlt — denn um diesen Betrag wäre im Falle einer Beförderung sein Gehalt gestiegen. Vor dem Arbeitsgericht scheiterte er. Doch damit wollte es der gekränkte Tierpfleger nicht bewenden lassen. Er strebte mit seinem Anwalt Karl Lehner den Gang vor das Landesarbeitsgericht an.
Dass der nicht einfach ist, gab bereits die Richterin zum Ende des ersten Verfahrens mit auf den Weg. Denn der Kläger muss vor Gericht nachweisen, dass er der Qualifiziertere für diesen Posten ist. Notgedrungen musste der Kläger über seinen Anwalt die neue Stellvertreterin im Raubtierhaus ins Visier nehmen — und ihre Qualifikation hinterfragen.
Durch die Zeugenaussagen festigte sich aber der Eindruck: Hinter den Kulissen des Tiergartens herrscht teils ein rauer Ton, gibt es unter Kollegen soziale Konflikte. Auch ZooDirektor Dag Encke wurde befragt, sowie sein Stellvertreter Helmut Mägdefrau. Beide attestierten, dass sowohl der 49-Jährige als auch seine Konkurrentin „sehr gute Tierpfleger“ seien. Ausschlaggebend für die Entscheidung zum stellvertretenden Leiter im Raubtierhaus seien Teamfähigkeit und Qualifikation gewesen — und die sahen sie weniger beim ehemaligen „Flocke“-Betreuer
In seinem Urteil wies Landesarbeitsrichter Joachim Vetter die Klage zurück. „Die Stadt hat ein Auswahlermessen und einen Beurteilungsspielraum — selbst wenn sich zwei gleichwertige Tierpfleger bewerben, darf sie so entscheiden, wie sie es für richtig hält.“
