|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Vierzehn Mitglieder des Kreisverbands hatten im November insgesamt 3650 vorbeifahrende Radlerinnen und Radler erfasst und auf die richtige Beleuchtung geachtet. Die gute Nachricht: 2516 Fahrräder (69 Prozent) waren vorschriftsmäßig ausgestattet und für andere Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen.
Bei 454 Fahrrädern (12 Prozent) jedoch funktionierte nach Angaben des Verbands entweder nur das Vorder- oder nur das Rücklicht. Und 680 Radler (19 Prozent), knapp jeder Fünfte, waren ganz ohne Licht in der Stadt unterwegs.
Auffällig für die Zähler des ADFC: Dort, wo es in der Innenstadt heller ist, trafen sie mehr Radler ohne intakte Beleuchtung an als in dunkleren Teilen der Stadt. „Offensichtlich gehen viele Radfahrer davon aus, dass keine Beleuchtung erforderlich ist, wenn die Umgebung hell erleuchtet ist“, schlussfolgert Vorsitzender Jens Ott. Dabei würden sie verkennen, wie schlecht sie zwischen den anderen Lichtquellen im Straßenraum ohne eigene Beleuchtung wahrgenommen werden. Außerdem gebe es unbeleuchtete Abschnitte.
Ein weiterer kritischer Punkt: Gerade an Schulen und im Umfeld von Sporteinrichtungen stießen die Mitglieder auf mehr unbeleuchtete Radler als an anderer Stelle. Sie vermuten, dass viele Jugendliche ohne Licht radeln.
Dennoch weist die Radler-Organisation auch auf einen positiven Trend hin. Die Zahl der Radler ohne richtige Beleuchtung nimmt ab. Im Jahr 2000 waren noch 36 Prozent ohne Front- und Rücklicht unterwegs, 2002 sogar 41 Prozent. Seitdem nimmt die Zahl aber kontinuierlich ab, auf diesmal 19 Prozent. Der Verband führt dies auf die wachsende Zahl von pflegeleichteren Nabendynamos zurück oder von ansteckbaren Akkuleuchten. Auch wenn diese streng genommen laut Straßenverkehrsordnung nur an Rennrädern unter elf Kilo erlaubt sind. Aber besser vorschriftswidrig beleuchtet als gar nicht! Gerade für Mountainbiker sind diese mobilen Leuchten in der dunklen Jahreszeit praktisch.
Wer von der Polizei ohne Licht angetroffen wird, zahlt zehn Euro. Bei Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer sind es bereits 20 Euro, bei einem Unfall sogar 25 Euro Bußgeld. Ist ein Radler unbeleuchtet (oder schlecht beleuchtet) in einen Unfall verwickelt, stellt sich für ihn sofort die Haftungsfrage. Unter Umständen gibt es auch weniger Schmerzensgeld. Auch mit (schwacher) Beleuchtung muss unter Umständen die Geschwindigkeit angepasst werden. „Leuchtet auf einem dunklen Fahrradweg die mit Batterien betriebene Fahrradbeleuchtung nur eine Strecke von circa vier Metern aus, so ist eine Geschwindigkeit von 20 bis 25 Kilometer pro Stunde deutlich überhöht“, zitiert der Verband aus einer Urteilsbegründung des OLG Nürnberg.
Den Zählerinnen und Zählern des ADFC ist auch aufgefallen, dass die Frontscheinwerfer zunehmend falsch eingestellt sind. Da der Trend zu immer mehr Lichtleistung geht, werden entgegenkommende Autofahrer oder Fußgänger gerade durch helle LED-Scheinwerfer geblendet. Der Lichtkegel sollte in etwa zehn Metern Entfernung am Boden enden, um keinen zu blenden, lautet die Empfehlung. Überhaupt: In der Stadt diene die Beleuchtung weniger der eigenen Sicht als vielmehr dem besseren
Gesehenwerden. Dazu zählen auch Fahrradanhänger, die neben einem Rückstrahler auch eine Schlussleuchte haben müssen.
Acht Merkmale zur besseren Sicht bei Dunkelheit muss ein vorschriftsmäßiges Rad vorweisen: Dazu zählen natürlich das Frontlicht und ein Rücklicht (möglichst mit Standlichtfunktion) mit integriertem Reflektor, weißer Frontreflektor (kann auch im Scheinwerfer integriert sein), Reflektoren an den Speichen oder Reflexstreifen an den Reifen sowie jeweils zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, zieht sich noch eine Warnweste über oder klemmt sie sich über den Rucksack. Satteltaschen haben meist auch Reflektoren.
Der ADFC bietet ein Check-Heft im Netz zum Herunterladen unter www.adfc.de/beleuchtung an.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.