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Nürnberger Ärztin verweigert Steuern für Rüstung

Brigitte Janus kämpfte vor Gericht und hat auch Verfassungsbeschwerde eingelegt - 12.05.2011 13:00 Uhr

Nürnberg  - Seit Jahrzehnten kämpft Brigitte Janus engagiert für ihre Gewissensfreiheit: Sie will, dass ihre Steuern nicht für militärische Zwecke verwendet werden. Dafür geht sie vor Gericht, reicht mit Gleichgesinnten eine Verfassungsbeschwerde ein und lässt sich alle drei Monate vom Finanzamt pfänden.

Brigitte Janus will ein Zivilsteuergesetz.
Brigitte Janus will ein Zivilsteuergesetz.
Foto: Weigert
Brigitte Janus will ein Zivilsteuergesetz.
Brigitte Janus will ein Zivilsteuergesetz.
Foto: Weigert

Die Ärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist weder verbohrt noch weltfremd. Sie ist einfach von ihrer Meinung absolut überzeugt: „Ob ich jemandem persönlich ein Gewehr in die Hand gebe oder ob ich nur das Geld für eine Waffe über die Steuer gebe — das ist für mich das Gleiche.“

Und da sie dies absolut ablehnt, wehrt sie sich mit allen Möglichkeiten. Auch juristisch: Das Finanzgericht Nürnberg hat jedoch ihre Klage 1993 abgelehnt. Im Urteil begründeten die Richter, nach Abwägung der Rechte der Ärztin und der Rechte des Staats auf allgemeine Steuern trete das Grundrecht auf Gewissensfreiheit zurück. Brigitte Janus ist natürlich anderer Auffassung. Für sie bleibt der Gedanke unerträglich, dass ein Teil ihrer Steuergelder den Tod von anderen Menschen bewirkt. Dieser Gedanke ist ihr beim Katholikentag 1984 in München gekommen, als sie einen jungen Mann mit einem Sandwich-Plakat sah: „Nicht nur Krieg, auch Rüstung tötet Menschen.“

Es geht um das eigene Gewissen, das betont die engagierte Frau immer wieder. Der Impuls hat sie seither nicht mehr losgelassen. Sie appelliert an die Steuerzahler, sich an der Kampagne „Hallo Finanzamt — Steuern gegen Gewalt“ zu beteiligen. Man kann einen vorformulierten, juristisch korrekten Antrag an die Behörde stellen — ohne straf- und zivilrechtliche Folgen, wie die Aktivistin des Vereins „Netzwerk Friedenssteuer“ betont.

Der Verein hat zum Ziel, ein Zivilsteuergesetz auf den Weg zu bringen. Der Entwurf ist bereits von kenntnisreichen Juristen ausgearbeitet: 22 Seiten umfasst die Novelle, die im Bundestag beschlossen werden könnte. Man betreibe Lobbyarbeit in Berlin, merkt Janus an, doch es sei schwierig.

Das Prinzip des Zivilsteuergesetzes ist einfach: In der Steuererklärung sollte jeder ankreuzen können, ob sein Steueraufkommen ausschließlich für zivile Zwecke oder auch für Militär und Rüstung verwendet werden darf. Je nach Entscheidung würde das Geld in den allgemeinen Bundeshaushalt einfließen oder in ein Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“, mit dem die Rüstungsausgaben bestritten würden. Das ist keine Utopie, meint die Medizinerin, und verweist auf Italien: Dort sei es dem Steuerzahler möglich, fünf Prozent seiner Abgaben entweder der Kirchensteuer, sozialen oder kulturellen Zwecken zuzuordnen. Eine Mitbestimmung über die Verwendung lasse sich also leicht regeln.

„Ein gutes Zeichen“

Unabhängig davon setzt sich Brigitte Janus gemeinsam mit neun weiteren Personen für eine Verfassungsbeschwerde ein, um die Verwendung ihrer Steuern für militärische Zwecke zu verhindern. Die 29-seitige Klageschrift wurde juristisch eingehend geprüft, ehe man sie beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Das war im Jahr 2009, seither haben die zehn Beschwerdeführer nichts vom obersten deutschen Gericht gehört.

Brigitte Janus interpretiert dies als gutes Zeichen: „Normalerweise kommt relativ rasch ein Schreiben mit dem Vermerk, dass der Antrag wegen nicht ausreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt wurde.“ Doch wenn eine derart lange Zeit vergeht, folgert die Ärztin, so bedeute dies, dass die Verfassungsrichter die inhaltliche Argumentation genau prüfen.

„Beten für den Frieden, zahlen für den Krieg?“, unter diesem Motto berichtet Brigitte Janus morgen um 19 Uhr im Haus eckstein, Burgstraße 1-3, über ihre Steuerverweigerung aus Gewissensgründen. 

HARTMUT VOIGT - Lokales Nürnberg


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