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Heute beschäftigen die Richter des Verwaltungsgerichts Ansbach zwei Klagen betroffener Gastronomen gegen die Stadt Nürnberg, und beide Fälle ähneln sich auf den ersten Blick.
Die Gastronomen gerieten jeweils nach einer anonymen Anzeige wenige Wochen nach dem Volksentscheid ins Visier der Behörde. Und in beiden Fällen prüften Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Vorwürfe vor Ort nach. Sie stießen auf volle Aschenbecher, und Bußgelder folgten.
Nun wehren sich die Betroffenen: Einer der Gastronomen hält dagegen, dass in seinem Fall nicht um ein öffentliches Wirtshaus, sondern um ein Vereinslokal gestritten werde. Dort treffe sich ein Raucherverein mit etwa 200 Mitgliedern. Der Verein tage als „geschlossene Gesellschaft“, weitere Mitglieder würden nicht mehr aufgenommen. Das Rauchverbot, wie es seit dem Volksentscheid für Gaststätten, Kneipen und Bierzelte gilt, betreffe ihn daher nicht. Argumente, die auch der Kläger im zweiten Fall, der Nürnberger Raucher- und Musikverein Helenenhof e.V., vorträgt. Auch in den dortigen Räumen würden sich lediglich privat immer dieselben (rund 110) Mitglieder des Vereins treffen, andere Personen hätten keinen Zutritt. Und auch dieser Verein trägt vor, seit 2010 keine weiteren Mitglieder mehr aufzunehmen.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.
