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S-Bahn-Unfall nach Clubspiel: Lokführer verurteilt

Mit offener Waggon-Tür gestartet - Zwei Menschen verletzt - 600 Euro Geldstrafe - 25.05.2012 08:00 Uhr

Nürnberg  - Ein Lokführer (44) fuhr mit offenen Waggon-Türen los, zwei Menschen wurden verletzt. Nun muss der Mann 600 Euro Geldstrafe bezahlen.

Bei dieser S-Bahn sind die Türen vorschriftsmäßig zu. Doch der Lokführer, der jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, fuhr los, obwohl die Türen noch offen waren.
Bei dieser S-Bahn sind die Türen vorschriftsmäßig zu. Doch der Lokführer, der jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, fuhr los, obwohl die Türen noch offen waren.
Foto: Hans-Joachim Winckler
Bei dieser S-Bahn sind die Türen vorschriftsmäßig zu. Doch der Lokführer, der jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, fuhr los, obwohl die Türen noch offen waren.
Bei dieser S-Bahn sind die Türen vorschriftsmäßig zu. Doch der Lokführer, der jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, fuhr los, obwohl die Türen noch offen waren.
Foto: Hans-Joachim Winckler

Eine Gefahrenquelle ersten Ranges, und ein großes Glück, dass es nicht zu einer Tragödie kam — im Rückblick sind sich alle einig. Der Ankläger, der Verteidiger, der Lokführer. Doch wie weit reicht die strafrechtliche Schuld von einem, der sich akkurat an seine Vorschriften hielt?

Neu war die Situation nicht, die sich am Samstag, 19. März 2011, um 18.14 Uhr am S-Bahnhof „Frankenstadion“ bot: Nach einem Fußballspiel pilgerten die Fans des 1.FC Nürnberg zum Bahnsteig, die Massen drängten sich. Ein „typisches Nürnberger Phänomen“, wie ein Münchner Polizist im Zeugenstand versicherte.


Nach jedem Fußballspiel stehen an der Haltestelle Beamte und schieben sich zwischen Waggons und Bahnsteig. Diese Sicherheitssperre soll Unfälle verhindern. Nur: An jenem Tag fuhr die Bahn plötzlich an — obwohl im letzten Waggon noch eine Tür offen stand.

Ein junger Mann und eine Studentin stürzten, wenige Sekunden wurden beide von der S-Bahn mitgeschleift; beide wurden nur leicht verletzt. Mehr als ein Jahr später spricht Amtsrichterin Sabine Pilartz von fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen, sie verhängt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro.

Damit mildert sie die Strafe für den Lokführer: Der Familienvater mit 1300 Euro Netto-Verdienst hatte bereits Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, doch er fühlt sich schuldlos. Den Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 20 Euro (800 Euro) wollte er nicht zahlen. Mit Hilfe seines Anwalts Manfred Rühl legte er Einspruch ein.

Kelle und Pfiff

Er pocht auf seine Dienstpflichten: Der Zugbegleiter habe gepfiffen und die Kelle gehoben, für ihn sei dies eindeutig das Signal zur Abfahrt. Zwar habe auch er die drängenden Menschen gesehen, jedoch nicht die offene Tür. Er habe sich auf den Zugbegleiter verlassen. Der Zugbegleiter hatte dagegen seinen Fehler eingesehen, sein Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt.

Staatsanwalt Lutz Schwaiger ließ diese Argumentation nicht gelten. Eine Videoaufnahme beweist: Als der Lokführer abfuhr, hing eine dichte Menschentraube an den letzten Waggons. „Wenn Sie nichts sehen, können Sie nicht einfach losfahren und hoffen, dass ihr Zugbegleiter die Situation schon richtig bewerten wird!“

Richterin Pilartz folgt der Einschätzung des Staatsanwaltes: Autofahrer halten schließlich auch bei grünen Ampeln an, wenn Fußgänger die Straße überqueren. Die Bahn hat inzwischen übrigens auf den Vorfall reagiert: Bei derartigen Großereignissen sollen künftig zwei Zugbegleiter mitreisen.
  

ULRIKE LÖW


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