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Es ist vorbei. Hinter Bernhard S. werden sich die Gefängnistüren sehr, sehr lange schließen. 14 Jahre und sechs Monate schicken ihn die Richter hinter Gitter, gleichzeitig zogen sie das schärfste Schwert, dass das Strafgesetzbuch kennt: die Sicherungsverwahrung.
Der Mann hatte im Oktober 2010 innerhalb weniger Tage zwei Frauen (21 und 23 Jahre) entführt, gequält und sexuell missbraucht. „Ich hoffe, dass er so eingesperrt wird, dass er nie wieder jemandem etwas antun kann“, so der Vater eines der Opfer – in der Urteilsbegründung der Strafkammer erinnerte Richard Caspar auch an dessen Aussage.
„Ich hoffe“, so der Vorsitzende Richter, „wir haben mit unserem Urteil den Betrag dazu geleistet“.
Denn der 49-jährige Bernhard S. kommt auch, wenn er seinen 64. Geburtstag erlebt und seine Haftstrafe verbüßt hat, nicht frei. Er wird in einer besonders gesicherten Einrichtung untergebracht werden: ein Wegsperren auf Verdacht, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen.
In seiner gesamten Laufbahn, so stellt der Richter fest, habe er keinen so eindeutigen Fall der Sicherungsverwahrung erlebt, den Angeklagten nennt er einen „perversen Sadisten“, dessen Hang erneut Verbrechen zu begehen, hält er für „tief verwurzelt“.
Dass er wieder zuschlagen wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, seine Taten gar noch grausamer werden könnten – selbst der Angeklagte hält dies für wahrscheinlich. Bereits nach seiner Verhaftung äußerte S., dass der sexuelle Sadismus ja vielleicht so tief in ihm drinstecke, dass es nicht zu ändern sei.
Auch vor Gericht beschönigte S. nichts, sein Geständnis glich einer Lebensbeichte, dass Worte der Reue gegenüber den Opfern zwecklos sein würden, ahnte er. Am Ende der Beweisaufnahme rang er um eine Entschuldigung, doch ihm versagte die Stimme. Was gibt es auch zu sagen, wenn selbst seine Reue nicht vor künftige Straftaten schützt?
In den allermeisten Strafprozessen steht der Täter im Mittelpunkt – schließlich ist es die Aufgabe der Justiz, die Verletzung der Gesetze zu ahnden, nach den persönlichen Verletzungen der Opfer wird nur gefragt, um den Rechtsbruch zu bezeugen. Nicht so in dieser Verhandlung: Das Geständnis des Angeklagten lag vor, die Richter hätten die Aussagen der Frauen als „Beweismittel“ nicht gebraucht.
Geladen wurden sie dennoch. „Zu Recht“, sagt Richard Caspar. Die Kammer wollte der 21-jährigen, angehenden Bürokauffrau und der 23-jährige Krankenschwester Gehör verschaffen. Die beiden Frauen kämpfen bis heute mit den Folgen der Tat, sie benötigen noch immer die Hilfe von Therapeuten. Öffentlich festzustellen, dass ihnen Unrecht geschah, stellte auch ihre Menschenwürde wieder her.
Leicht fiel den beiden Frauen der Gang in den Zeugenstand nicht; wie die meisten Opfer von Straftaten berichteten auch sie von Ängsten und Alpträumen vor dem Prozess. „Wir haben enormen Respekt vor ihrem Mut, hier zu erscheinen“, kommentiert Caspar.
Doch: Nun ist das Verbrechen wenigstens juristisch aufgearbeitet, das Verfahren abgeschlossen – für die Opfer ein Meilenstein. Sie sei „froh“, so ließ die 23-Jährige über ihre Anwältin erklären, dass sie jetzt „nach vorne schauen“ könne.
Eineinhalb Jahre nach den Übergriffen quält die Frauen eine Posttraumatische Belastungsstörung, noch immer hämmern die Bilder in ihren Köpfen und wieder und wieder müssen sie durchleben, was ihnen Bernhard S. antat. Nicht immer können sie Realität und Fantasie unterscheiden.
Hätte ihr Leid verhindert werden können? Zumindest muss sich die Polizei den Vorwurf machen lassen, Warnhinweise nicht ernst genug genommen zu haben. Im Juli 2010 meldeten sich Verwandte von S. telefonisch bei der Polizei. Sie schilderten, dass S. seine Therapiestunden schwänzen würde. Sie bekannten, Angst zu haben. Doch sie wurden von den Beamten abgewimmelt. Das Gespräch mit S. suchten die Beamten nicht.
Der vorbestrafte Sexualstraftäter war im November 2009, unter der Auflage eine Therapie zu besuchen, auf Bewährung entlassen worden. Doch niemand kann vom Fleck weg verhaftet werden, weil er Bewährungsauflagen nicht erfüllt. Dass Bernhard S. zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Autos aufgebrochen hatte, und offenbar nach weiblichen Opfern suchte, konnte freilich niemand ahnen.
Hätte die Schraube zu lasten des Angeklagten schon viel früher weiter angezogen werden können?
Fest steht: Bernhard S. ist ein zweifach vorbestrafter Sexualverbrecher, 1984 wurde er zu fünfeinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt, im Jahr 2001 musste er erneut fünf Jahre verbüßen. Damals wurde er in der Psychiatrie untergebracht. Erst acht Jahre später kam er auf Bewährung raus.
S. hatte Strategien erlernt, um seine sadistischen Neigungen zu bewältigen. Doch statt von dem Gelernten Gebrauch zu machen, „täuschte“ er seine Therapeuten, so der Richter.
Die Frage, ob deren günstige Risikoprognose zu früh die Weichen für eine Entlassung stellte, verneinte Caspar. Reststrafen werden häufig zur Bewährung ausgesetzt, schließlich soll der Strafvollzug eine Brücke sein, die den Gefangenen zurückführt in ein straffreies Leben – die Wiedereingliederung in die Gesellschaft wird als herausragendes Ziel einer Freiheitsstrafe beurteilt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sei eindeutig, so Richter Caspar: Ein gewisses Risiko müsse hingenommen werden, sonst käme nie wieder einer aus dem psychiatrischen Krankenhaus hinaus.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12