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Das Fass zum Überlaufen gebracht hat ein Antrag für drei Spielhallen in der südwestlichen Galerie im Empfangsgebäude. Antragsteller ist laut Insidern die Bahn selbst. Die Vergnügungsbetriebe brächten es in der ehemaligen Audio- und Spielwarenabteilung einer Drogerie-Kette auf 503 Quadratmeter Nutzfläche. Die Stadträte sollen morgen über den Bebauungsplan für den Hauptbahnhof abstimmen. Nur so könne der Bereich geschützt und Bauanträge zurückgestellt werden, heißt es im Bericht für den Stadtplanungsausschuss.
Die Stadt möchte ein Signal setzen, wird im Rathaus betont. Die Bahn sei informiert worden. Sie ist aber nicht begeistert über den Vorstoß. Die Stadt, die eigentlich keine Planungshoheit im Bahnhof hat, sieht sich mit einem Bebauungsplan dennoch rechtlich auf der sicheren Seite.
Den Stadträten ist die Zunahme der Spielhallen in Nürnberg seit längerer Zeit ein Dorn im Auge. 151 Hallen sind registriert. Die Schwerpunkte liegen in der Südstadt und am Plärrer. Ein „Herunterwirtschaften der Empfangshalle“ und eine „weitere Ausdehnung oder Verlagerung bestimmter Betriebe in den Bahnhof hinein“ solle aber vermieden werden, betont das Baureferat. Von dem Ausschluss über ein „Sondergebiet“ sind auch Läden mit Sexartikeln, Sexkinos und Sexbars betroffen. Bordelle sind ebenfalls unerwünscht. „Eine Lage verliert an Attraktivität, sobald sich einer oder mehrere dieser Betriebe angesiedelt haben“, wird betont.
Die Ladenflächen sollten Handel und Dienstleistungen vorbehalten bleiben. Insgesamt verfügt der Bahnhof, der zwischen 1999 und 2002 generalsaniert wurde, über rund 30000 Quadratmeter Fläche für 60 Betriebe aus Einzelhandel (auch mit Reisebedarf), Dientsleistung (Friseur, Bank, Reisebüro etc.) und Gastronomie. Eine Spielhalle mit 100 Quadratmetern gibt es jedoch bereits. Genehmigte Anlagen genießen laut Baureferat Bestandsschutz.
Hinzu kommen Servicebereiche der Bahn für die Reisenden. Überhaupt: Anlagen zum Bahnbetrieb sind „integraler Bestandteil“ der Nutzung. Die Stadt hat – nach eigenen Worten „im Einklang mit dem Eisenbahngesetz“ – einen ersten Katalog von den Betrieben zusammengestellt, die im Erscheinungsbild des Bahnhofs erwünscht sind. Dazu gehören auch Kino und Diskothek. Die Liste ist aber noch nicht abgeschlossen.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.
