|
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos! |
![]() |
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!
|
Es ist eine besonders tragische Geschichte, weil es die einer Verzweiflungstat ist. Eine Geschichte, an deren Ende ein 67-jähriger Handwerksmeister und seine Lebensgefährtin, eine Friseurin mit Salon in Laufamholz, keinen anderen Ausweg mehr sehen, als sich das Leben zu nehmen. Sie nehmen mehrere Anläufe, einmal mit Hilfe einer Gasflasche.
In der Nacht vom 15. auf den 16. August 2011 wollen sie die Sache zu Ende bringen. Sie deponieren in der Wohnung der Friseurin einen Abschiedsbrief, dann gehen sie in den Salon im Arzbergweg in Laufamholz. Das Geschäft hätte die verschuldete Frau bald aufgeben müssen. Ihr Vermieter hat ihr gekündigt. Im Salon dreht ihr Lebensgefährte, der ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten steckt, schließlich die Hähne zweier Propangasflaschen auf. Das Paar will das ausströmende Gas einatmen, um sich zu vergiften. Danach legt es sich auf eine Decke auf den Boden.
Gegen fünf Uhr morgens explodiert das Gemisch mit einem weithin hörbaren Knall. Die Druckwelle zerstört das Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses. Auch eine Gaststätte und Nachbarhäuser werden beschädigt. Ein Brand entwickelt sich. Doch das Paar überlebt. Die 50-Jährige erleidet Verbrennungen dritten Grades. Einige Wochen später erliegt sie im Südklinikum ihren Verletzungen.
Er sei durch die Luft geflogen, erinnert sich ihr Lebensgefährte. Er wird schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Er wandert vom Krankenbett direkt in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft räumt er die Tat weitgehend ein.
Doch was die einkalkulierten Konsequenzen anbelangt, gehen die Darstellungen auseinander. „Ich dachte, dass wir sterben und dass das Gas dann verfliegt“, sagte der 67-Jährige während seiner ersten Vernehmung durch die Polizei.
Der Maurer bestreitet, die Explosion in Kauf genommen zu haben. „Wenn man sich umbringen will, dann will man sich doch nicht auch noch verstümmeln“, sagt Stefan Müller, der Anwalt des 67-Jährigen. Doch die Anklagebehörde glaubt, dass der Handwerker genau wusste, was er tat. Dass ihm klar war, dass der kleinste Funke genügte, um das hochkonzentrierte Gas-Luftgemisch zu entzünden.
Der 67-Jährige muss sich nun vor Gericht verantworten. „Es ist nun einmal eine Straftat“, sagt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke, auch wenn die Tat anders zu gewichten sei als die Tat eines Mannes, der ein Haus in die Luft jagt, um die Versicherung zu prellen.
Die tragischen Umstände werden sich strafmildernd auf das Urteil auswirken. Das kann man schon daran ablesen, dass die Verhandlung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts stattfinden wird. Dort werden Taten verhandelt, bei denen Haftstrafen zwischen zwei und maximal vier Jahren zu erwarten sind. Generell sieht der Gesetzgeber beim angeklagten Tatkomplex einen Strafrahmen von bis zu 15 Jahren vor.
Mi. 23.05.12
Di. 22.05.12
Di. 22.05.12