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Als er nach Deutschland kam, war er zwölf Jahre alt. 1988 hieß er Iman Derakar und strandete alleine, ohne Eltern, in Nürnberg — auf der Flucht vor dem brutalen Iran-Irak-Krieg in seiner Heimat. Derakar lebte zunächst im städtischen Kinder- und Jugendhilfezentrum an der Reutersbrunnenstraße. Später nahmen ihn Pflegeeltern auf, er schrieb das Abitur auf dem Gymnasium der Bertolt-Brecht-Schule.
Derakar begann Jura zu studieren, spürte aber immer mehr, nicht im richtigen Körper zu stecken. Er litt an schweren Depressionen — und brach das Studium ab. Er entschied sich für eine Geschlechtsumwandlung. Nach einem zähen Kampf mit der Krankenkasse kam schließlich grünes Licht — es folgten Hormonbehandlungen und einige Operationen. Als transsexuelle Frau fand sie aber lange Zeit keinen Partner. „Ich wünschte mir aber nichts sehnlicher“, sagt Emanuelle Derakar heute, die ihren männlichen Vornamen ablegte.
20 Jahre nach ihrer Flucht aus der Heimat drängte es sie wieder in den Iran, in ihre Geburtsstadt Teheran. Vor drei Jahren flog sie dorthin. „Ich hatte Angst, nach so langer Zeit wieder zurückzukommen — und dann noch mit einer neuen Identität.“ Diese wurde gleich nach der Ankunft angezweifelt, die Polizei nahm ihr den Personalausweis weg, sperrte sie hinter Gitter und ließ sie erst nach Tagen wieder frei.
In ihrer Heimat lernte sie einen jungen Mann kennen, zwischen beiden funkte es. „Er und seine Familie akzeptieren meine Geschlechtsumwandlung.“ Die verliebte Frau heiratete im Iran schließlich den 14 Jahre jüngeren Hamid Akbar. Ihre Zukunft planten sie beide in Deutschland. Derakar flog zurück nach Nürnberg, um den Weg für ihren Mann in die Bundesrepublik zu ebnen. Doch bei den Behörden stieß sie auf Widerstand: Sie stellte einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung. Die Ausländerbehörde verdächtigte sie allerdings, eine Scheinehe führen zu wollen.
Was eine Scheinehe überhaupt ist, hat der Gesetzgeber definiert. Laut Bundesverwaltungsgericht führen Paare eine Scheinehe, wenn sie geheiratet haben, um dem ausländischen Partner „ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen“. Verdächtigt werden Paare mit großem Altersunterschied oder wenn beide an zwei verschiedenen Orten leben.
Um „die Echtheit“ der Ehe zu prüfen, gibt es für die Ämter einen Katalog mit 116 Fragen, die beiden Partnern getrennt voneinander gestellt werden: Wann und wo haben sie sich zum ersten Mal getroffen? Trägt ihr Ehepartner eine Brille oder Kontaktlinsen? Wie rasiert sich der Ehegatte? Auf welcher Seite des Bettes schläft er? Geben die Befragten für die Beamten zu widersprüchliche Antworten, lehnt das Amt den Wunsch nach Familienzusammenführung ab.
Auch das frisch verliebte Ehepaar musste sich den Fragen stellen, weil die zuständigen Stellen eine Scheinehe vermuten. Emanuelle Derakar wurde von der Nürnberger Ausländerbehörde befragt, ihr Gatte zur selben Stunde von Beamten in der deutschen Botschaft in Teheran. „Mir schwirrte der Kopf nach den vielen, teils hinterhältigen Fragen, so etwas habe ich noch nie erlebt“, sagt die Iranerin mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Dann kam der ablehnende Brief der Botschaft: „Die durchgeführte zeitgleiche Befragung ergab erhebliche Bedenken an einer schutzwürdigen Ehe.“ Außerdem seien die vorgeschriebenen Deutschkenntnisse nicht nachgewiesen worden, heißt es in dem Schreiben der Botschaft, das der Lokalredaktion vorliegt.
Die Depressionen holten Emanuelle Derakar wieder ein, sie suchte Ärzte auf. In einem Attest an das Ausländeramt schreibt Fachärztin Brigitte Gierling: Dass ihre (Derakars) Ehe als Scheinehe kategorisiert wurde, habe sie sehr getroffen. Sie habe erneut Angstzustände, Schlafstörungen, fühle sich der Chance einer effektiven Lebensplanung beraubt und in die Isolation getrieben. Psychiater Dr.Udo Hollfelder schlägt in dieselbe Kerbe. In seinem Attest bescheinigt er, dass „aufgrund der psychischen Erkrankungen aus fachärztlicher Sicht eine möglichst rasche Familienzusammenführung dringend notwendig“ sei.
Derakar ließ nicht locker. Als ehemalige Jura-Studentin weiß sie, dass sie diese Entscheidung nicht hinnehmen muss. Sie legt Widerspruch ein beim zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin — und das hat kurz vor Weihnachten zugunsten des Paares entschieden. Das Auswärtige Amt in Berlin lenkte schließlich ein, es kam zu einem Vergleich. Die Bedingungen: Gatte Hamid Akbar muss eine weitere Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen, seine Frau soll die Klage gegen das Auswärtige Amt zurückziehen und die Ausländerbehörde in Nürnberg müsse schließlich der Familienzusammenführung zustimmen.
Olaf Kuch, Leiter des städtischen Einwohneramtes und damit auch der Ausländerbehörde, will dem Paar keine Steine in den Weg legen: „Wir stimmen natürlich zu — solange sich nichts Neues ergibt.“ Klar ist: Einreisen darf Derakars Gatte angesichts der neuen Situation schon jetzt.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.
