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Seit dem Jahr 1981 beschäftigt Bernhard S. die Justiz. Als 18-Jähriger landete er erstmals vor dem Richter, ein Überfall brachte ihm zwei Jahre Jugendstrafe ein — und von da an geriet er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt.
Im Oktober 1983 klingelte er morgens um 5.30 Uhr bei seiner Nachbarin, er drängte sie in ihre Wohnung, schlug und vergewaltigte sie. Wie sehr die Frau bettelte, flehte und weinte, geht selbst aus dem damaligen Urteil und der trockenen Juristen-Sprache hervor.
Um 5.45 Uhr ging S. wieder in seine Wohnung zurück. Er duschte und verabschiedete sich von seiner Ehefrau. Sechs Wochen vorher hatten die beiden geheiratet. Er ging zur Arbeit — als sei nichts gewesen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte S. zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe; Silvester 1983 erreicht ihn der Scheidungsantrag seiner Frau in der Haft.
S. landete immer wieder vor den Richtern: 1993 wurde er wegen Unfallflucht verurteilt, 1997 wegen Urkundenfälschung. Zeitweise bekam er sein Leben in den Griff: Er fand wieder eine Frau, kümmerte sich um seine beiden Kinder, ging arbeiten wie Tausende anderer Familienväter.
Doch dann plünderte er das Konto seines Chefs, um ins Bordell zu gehen. Er verlor seine Stelle, blieb die Miete schuldig, verkrachte sich mit seiner Partnerin. Und er stellte sich immer häufiger vor, „eine Frau zu fangen“.
Zwischen September und Dezember 2000 brach er mehrere Autos auf, alle im Besitz von Frauen. Er stahl Handtaschen und Geldbeutel, doch vor allem nahm er Ausweispapiere mit — um die Adressen potenzieller Opfer auszuspionieren. Am Nürnberger Nordring drang er über die Terrasse in die Wohnung einer alleinstehenden Frau ein. Er hatte einen Elektroschocker dabei und einen exakten Plan, wie er sie misshandeln würde. Er knüpfte Fesseln an ihr Bett und wartete.
Doch als sie am Abend nach Hause kam, bemerkte sie den Einbrecher — sie konnte flüchten.
Im Jahr 2001 wurde S. verurteilt und in der Psychiatrie untergebracht, 2009 wurde er auf Bewährung entlassen, heute herrscht traurige Gewissheit darüber, dass dies ein verhängnisvoller Irrtum war.
Nun sitzt er wieder hinter Gittern, wieder muss sich ein Psychiater einen Reim auf die innere Lage des Bernhard S. machen und erkunden, wie dunkel dessen Seele ist. Zwischen Dezember 2010 und November 2011 besuchte Gutachter Thomas Lippert den Angeklagten S. in der Haft. Und er erfuhr, dass S. von seinem Stiefvater jahrelang gefoltert und geprügelt wurde, die Mutter sah angeblich tatenlos zu. Anerkennung, so behauptet S., habe er nur einmal erfahren — als er 1983 nach zwei Jahren aus dem Gefängnis trat. Da hätten ihn die Eltern abgeholt und er habe sich männlich gefühlt.
Ähnlich verzerrt schildert S. seine Wahrnehmung zu seiner ersten Vergewaltigung im Jahr 1983: Damals will er gar nicht begriffen haben, dass er ein Verbrechen beging.
Als er im Oktober 2010 erneut zwei Frauen missbrauchte, war ihm seine Grausamkeit bewusst: S. brachte es fertig, sich bei der entführten Krankenschwester mit den Worten „ich kann nicht anders“ zu entschuldigen, während er über sie herfiel.
„Er weinte bei seiner Vernehmung“, schildert die Kriminalhauptkommissarin, die S. vernahm. Ob sie glaubt, dass S. Reue plagt, will Richter Richard Caspar wissen. „Ich weiß nicht, ob er Mitgefühl empfindet“, so die Kommissarin. Was S. seinen Opfern angetan hat, all dies habe er sehr gelassen beschrieben, „wie einen Film“. Auch im Prozess spricht S. distanziert und so nüchtern und sachlich, als hätte er die brutalen Übergriffe beobachtet — nicht begangen.
„Ich wusste, ich muss zurück in die Haft“, sagte S., seine Geisel, die entführte Krankenschwester, sollte ihm beim Selbstmord assistieren. Vorher wollte er sie missbrauchen. „Ich dachte, man könnte beides verbinden“, kommentierte S. und offenbart dabei, wie schwindelerregend tief die Abgründe seiner Seele sind. Heute wird der Prozess, vermutlich mit den Plädoyers, fortgesetzt.

Bewerbungen für den NN-Kunstpreis werden ab 1. März 2012 entgegengenommen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie
hier.
