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Das Spanisch-Kolloquium am Johannes-Scharrer-Gymnasium am 23.Mai war ganz normal verlaufen, Karla Z. hatte ein gutes Gefühl. Die Schülerin zeigte sich eloquent und sie hatte ihre Prüfungsangst gut im Griff. Um ihre Aufgeregtheit zu bewältigen, hatte sie ein kleines Ritual entwickelt: Die junge Frau betet und sie hatte hierfür zwei Gebetszettel auf Kroatisch dabei.
„Mir hilft das“, erklärte Karla, zwei Lehrer hätten zuvor auch bestätigt, dass sie bei Prüfungsangst Gebete spricht. Bei der mündlichen Spanisch-Prüfung lief es anders: Die Lehrerin hatte die Zettel angeschaut und sie wieder bei ihr abgelegt, erzählt die Schülerin. Erst viel später hieß es dann, die Abiturientin habe Spickzettel bei sich gehabt und damit Unterschleif begangen. Die Konsequenz: durchgefallen.
Die junge Frau protestierte: Sie wollte den Sachverhalt aufklären, suchte das Gespräch mit den Lehrern und der Schulleitung. Sie stellte sogar eine 80-seitige Rechtfertigung zusammen, in der sie die Angelegenheit aus ihrer Sicht darstellt und schickte diese an den Ministerialbeauftragten. „Ich hatte in Spanisch immer sehr gute Noten“, sagt Karla Z., „warum sollte ich ausgerechnet dort und obendrein in einer mündlichen Prüfung zu einem Spickzettel greifen? Es waren Gebetszettel als Mittel gegen meine Angst. “
Das Johannes-Scharrer-Gymnasium bewertet die Angelegenheit anders: Unerlaubte Hilfsmittel seien im Einsatz gewesen, man habe daher durch die bestehenden Vorschriften keine andere Wahl gehabt. „Uns hat es selbst leid getan, aber die Schulordnung lässt keinen Spielraum“, erklärt Oberstudiendirektorin Inge Spies auf Anfrage, „es waren keine Gebetszettel, wie meine Kollegen bestätigen.“
Gegenüber den Lehrern habe die Abiturientin eingeräumt, dass es Spickzettel gewesen sind, die sie aber nicht benutzt habe, so die Schulleiterin. Die Abiturientin bestreitet dies. Auf die Frage, warum die Zettel von den Lehrern nicht als Beweis beschlagnahmt wurden, antwortet Spies: „Das war sicher nicht geschickt, aber unsere Lehrer standen selbst unter Schock. Im Abitur ist es eben eine andere Situation.“ Ein entscheidender Fehler, der vor Gericht eine wichtige Rolle spielen könnte.
Der Ministerialbeauftragte für Gymnasien Joachim Leisgang äußert sich aus rechtlichen Gründen nicht zu dem konkreten Fall: „Dazu darf ich nichts sagen.“ Allerdings hat seine Dienststelle die Haltung des Scharrer-Gymnasiums bestätigt.
Gabriele Sonntag, Rechtsanwältin der Schülerin, hat beim Verwaltungsgericht in Ansbach Klage eingereicht und ein Eilverfahren beantragt. Denn die Jugendliche möchte im September für ein Jahr nach Argentinien gehen. Ziel der Klage ist, die Prüfung nachzuholen — denn nach dem Spanisch-Test wurde sie auch für die letzte noch ausstehende Prüfung in Geschichte nicht zugelassen.
Das Eilverfahren mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung soll rasch die Tendenz der richterlichen Abwägung deutlich machen. Der Richter sieht die Schulakte mit den Prüfungsprotokollen der Lehrer ein und würdigt auch die Darstellung der Klägerin. Parallel dazu läuft das normale Verfahren weiter.
Peter Burgdorf, Pressesprecher am Verwaltungsgericht, kann keine exakte Zahl nennen, wie oft Schüler gegen eine Benotung in Ansbach klagen. Hierzu gibt es keine gesonderte Statistik, man müsste die Einzelfälle auswerten. Doch dafür sei der Aufwand zu groß. Es kämen jedoch immer wieder Fälle bei Schülern wie Studenten vor. Die Kammer empfehle grundsätzlich eine gütliche Lösung statt einer streitigen Entscheidung.
Trotzdem räumt Burgdorf mit Blick auf die gelaufenen Verfahren ein, dass Schüler durchaus gewinnen können. „Die Chancen schätze ich unter 50 Prozent“, so der Justizsprecher.
