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Der Angeklagte gibt sich bieder: Ruhig sitzt er auf seinem Stuhl, diktiert seine Personalien zu Protokoll. 39 Jahre sei er alt, obwohl er auf HartzIV angewiesen sei, trage er am Wochenende zusätzlich noch Prospekte aus und engagiere sich in einem Ein-Euro-Job als Hilfspfleger.
Doch hinter dieser braven Fassade verbirgt sich ein Mann, der seine Nachbarin schikaniert: Im September 2010, so wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, ging er auf die 37-jährige Nadine H. (Name geändert) im Treppenhaus mit einem Hammer los. Und das war nicht der erste Vorfall, schildert Nadine H.
Immer wieder riss er seine Wohnungstür auf, brüllte und schimpfte, manchmal kippte er Wasser ins Treppenhaus. Warum sie ihm so ein Dorn im Auge war, sei ihr ein Rätsel, und auch weshalb er sie am Abend des 18. September 2010 plötzlich mit einem Hammer durchs halbe Treppenhaus jagte, als „Lesbe, Asoziale und Kanakensau“ beschimpfte und brüllte, dass es ihr „jetzt an den Kragen ginge“, begreift sie bis heute nicht. Sie hörte nur von anderen Hausbewohnern, dass er schon früher eine Frau drangsaliert hatte, bis diese das Mehrfamilienhaus in der Brunhildstraße verließ.
Richter Ute Kusch weiß noch mehr – denn der Angeklagte geriet bereits häufiger ins Visier der Justiz. Jedes Mal hatte er Frauen beschimpft und beleidigt. Zuletzt war er im Dezember 2007 zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden. Damals wohnte er noch in der Poppenreuther Straße und stellte einer Nachbarin über Monate hinweg nach. Morgens und abends lauerte er ihr auf, quatschte sie an, schließlich beschimpfte er sie übel. Die Frau litt unter Angstzuständen, kündigte schließlich ihren Mietvertrag und flüchtete aus St. Johannis in einen anderen Stadtteil.
Und nun der aktuelle Fall – der verhältnismäßig glimpflich ausging. Als Nadine H. vor ihrem Nachbarn davon rannte, konnte sie ihm gerade noch ihre Wohnungstür vor der Nase zuschlagen. Doch in dem Gerangel rammte er ihr seinen Ellenbogen ins Auge, drei Wochen lang litt sie unter einem Veilchen. Richterin Kusch redet dem Angeklagten ins Gewissen: „Fällt Ihnen das nicht selbst auf? Immer wieder haben Sie Stress mit Ihren Nachbarinnen? Denken Sie mal darüber nach, ob es nicht doch an Ihnen liegt?“
Nach sanften Hinweisen seines Verteidigers Frank R. Reitzenstein räumt der Angeklagte ein, der Nachbarin das blaue Auge verpasst zu haben – der Vorwurf, dass er die Frau tatsächlich mit dem Hammer schlagen wollte, kann indes nicht nachgewiesen werden.
Richterin Kusch verurteilt ihn zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dazu muss er 80 Stunden gemeinnützig arbeiten und 500 Euro Schmerzensgeld an Nadine H. zahlen. Eindringlich erläutert die Richterin, was Bewährung meint: „Jetzt bleiben Sie auf freiem Fuß, aber kommt so etwas noch einmal vor, dann ist Schluss mit lustig! Dann scheppert’s und Sie landen im Gefängnis!“
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