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Seit geraumer Zeit strapazieren die Kanalbauarbeiten und ihre Folgen die Nerven der Altenfurter. Unmut kam jetzt erneut auf, als kürzlich im Zusammenhang mit der beginnenden Bautätigkeit in der zweiten Hälfte der Habsburgerstraße — ab Welfenstraße bis zur Hermann-Kolb-Straße – das gesamte etwa 400 Meter lange Teilstück beidseits mit Parkverbot belegt wurde.
Zum Glück hat sich die von der Baufirma Bieber beauftragte Maßnahme als Versehen herausgestellt. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) bekam als Schilder-Aufsteller den Ärger der Bürger ab. Die für die Kanalarbeiten zuständige Abteilung Abwasserableitung des städtischen Eigenbetriebs Stadtentwässerung hat sofort reagiert und die Situation entschärft, so dass die Anwohner jetzt damit offensichtlich klar kommen. Bis weit in den Herbst hinein — dann will die Stadt in der Habsburgerstraße fertig sein — muss man sich jedoch auf derartige Beeinträchtigungen einstellen.
Wenn der Boden aufgegraben wird, müsse der Grund auf „kriegsrelevante Altlasten“ geprüft werden, erklärt Werkleiter Konrad Pommer. Gemeint ist, dass nach möglichen Blindgängern gefahndet wird. Altenfurt ist diesbezüglich „Verdachtsgebiet“, weil es von den Alliierten regelmäßig überflogen wurde. Die Suche könne aber abschnittsweise parallel zur Kanalauswechslung erfolgen, stellt Pommer klar. Entsprechend werden jeweils 50 bis 60 Meter mit Parkverbotsschildern bestückt. Das zuvor auf die ganze Straße ausgedehnte absolute Halteverbot kommentiert er als „Ausrutscher“ des ansonsten zuverlässigen Bauunternehmens und zeigt Verständnis für die Unmutsäußerungen der Anwohner.
Die Teilsperrungen der Habsburgerstraße haben Auswirkungen auf die Altenfurter Straße, da die Buslinie 57, die normalerweise jeweils nur in einer Richtung in den beiden Straßen verkehrt, nun komplett durch die relativ enge, vollgeparkte Altenfurter Straße geleitet werden muss. Damit die Busse auch im Begegnungsverkehr durchkommen können, wurde an den beiden Behelfshaltestellen in der Altenfurter Straße auf einer Länge von etwa 25 Metern beiderseits absolutes Halteverbot eingerichtet. Ansonsten bleibt die Parkplatzregelung im ursprünglichen Zustand bestehen.
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