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Beim Firmennamen gibt es viele Abgründe

Jurist Oliver Baumbach erklärt, was Neu-Unternehmer beachten müssen — Bei Verstößen drohen Strafen - 25.07.2012 07:59 Uhr

NÜRNBERG  - Der Kurierdienst heißt TransRabbit, der Schädlingsbekämpfer nennt sich RapidEx, der Pflegedienst Harmonie und Wohnungen löst Ratz Fatz auf. Der richtige Name ist wichtig für den Geschäftserfolg. Aber nicht alles funktioniert und manches ist verboten, sagt Oliver Baumbach. Der Jurist leitet bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg den Geschäftsbereich Recht und Steuern.

Jurist Oliver Baumbach von der IHK.
Jurist Oliver Baumbach von der IHK.
Foto: Hanni Kinadeter
Jurist Oliver Baumbach von der IHK.
Jurist Oliver Baumbach von der IHK.
Foto: Hanni Kinadeter

Herr Baumbach, wie kommt ein Firmengründer zu einem guten Namen?
Baumbach: Letztendlich sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Man sollte sich innerhalb gewisser Leitplanken bewegen. Die erste: Ist der Firmenname belegt? In derselben Gemeinde müssen sich Firmen unterscheiden, aus Wettbewerbsgründen sollte man das ganze Umfeld prüfen. Unter www.handelsregister.de sind alle Einträge aufgelistet.

Und die Planke auf der anderen Seite?
Baumbach: Die setzt das Deutsche Patent- und Markenamt. Dort kann man Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale schützen lassen. Wenn ich unter www.dpma.de einen Begriff eintrage und zehn Treffer auf meinen Wunschnamen finde, muss ich nicht gleich verzweifeln. Wenn er in einer ganz anderen Waren- und Dienstleistungsgruppe auftaucht, gibt es kein Problem.


Wenn beides abgeklärt ist, darf sich jeder nennen wie er will?
Baumbach: Das wäre ja noch schöner! Ich fange mal oben an. Mit dem Firmennamen, der im Handelsregister eingetragen ist. Er kann vererbt und verkauft werden, ist bares Geld wert. Ein bisschen wie im Mittelalter: Da gab es die Adeligen, die bestimmte Rechte hatten und bestimmte Leistungen für den Kaiser erbringen mussten. Für eingetragene Unternehmen heißt das, dass sie einen Firmennamen führen dürfen oder für sie die Handelsbräuche gelten. Aber sie müssen auch Bilanzen erstellen, das ist mit Kosten verbunden.

Nicht jeder will und kann ins Handelsregister ...
Baumbach: Einzelunternehmer treten grundsätzlich mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen auf und gegebenenfalls einer Tätigkeitsbeschreibung. In der Werbung dagegen sind sie relativ frei.

Das heißt?
Baumbach: Wenn ich ein Geschäft für Trachten eröffne, kann ich mich Oliver Baumbach Traditionsbekleidung nennen – oder auch Dirndlstadel Oliver Baumbach. Noch mehr geht, wenn ich die Werbung von der Geschäftsbezeichnung trenne. Auf dem Briefkopf muss der OlBa Dirndlstadel genügend Abstand zu meinem Namen und der Adresse haben.

Aber manchmal verselbständigt sich das OlBa ...
Baumbach: Dann ist es zur Marke geworden. Wie bei Waschmitteln: Persil ist die Marke, Henkel AG & Co. KGaA das Unternehmen. Und wenn mein Dirndlstadel erfolgreich ist, die Besitzer wechseln und die Trachten aber bleiben – dann werden Name und Produkt gleichgesetzt. Das passiert. Hauptsache der Inhaber wahrt die Form und achtet die Regeln.

Und wenn nicht?
Baumbach: Wie im Mittelalter: Wer sich damals unrechtmäßig mit Adelstitel und -insignien schmückte, wurde geköpft. So schlimm ist es heute nicht mehr. Aber unzulässige Firmenführung wird vom Handelsregistergericht geahndet, eine anwaltliche Abmahnung von der Konkurrenz kostet 800 bis 900 Euro.

Ganz schön kompliziert. Kommen viele Gründer zu Ihnen und lassen sich beraten?
Baumbach: Wir sind Gründerregion und liegen in den Rankings auf Platz eins bis drei. Viele Gründer suchen hier einen treffenden Namen.

In den Tipps zur Namensfindung heißt es, dass er leicht auszusprechen und bildhaft sein soll, dass er am besten mit A anfängt, weil er dann im Telefonbuch vorn steht, dass er keine negativen Assoziationen wecken und Trends meiden soll. Wer kann sich das alles merken?
Baumbach: Dazu kommt, dass der Name keine übertriebenen oder nicht wahrheitsgemäße Angaben enthalten darf. „Group“ ist ein gutes Beispiel: Ein Einzelunternehmer ist ja allein und darf sich nicht Gruppe nennen. Auch die Bezeichnung „Zentrum“ stellt bestimmte Anforderungen an Ausstattung, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Und das Süßwarenhaus darf kein Lädchen sein, sondern muss vom Zuschnitt ein Kaufhaus sein.

Ganz schön streng!
Baumbach: Und sehr diffizil. „Institut“ ist sehr beliebt, weil es mit wissenschaftlicher Forschung assoziiert wird. Wegen der Verwechslungsgefahr ist es in Universitätsstädten wie Nürnberg deshalb nicht möglich. Bis auf Beerdigungsinstitute oder Schönheitsinstitute. Wir raten dann zur Bezeichnung „Privatinstitut“. Eine „Manufaktur“ sollte handgemachte Waren offerieren. Auch „Die Nürnberger Konditorei Lecker“ bekommt ein Problem, weil sie eine Größenbehauptung enthält. Konditorei Lecker Nürnberg hingegen ist erlaubt.

Ist es bei all diesen Auflagen nicht besser, man wählt gleich einen Kunstnamen?
Baumbach: Das ist in jedem Fall eine gute Idee. Ein Begriff, ein Sinnbild oder ein Logo kann nach erfolgreicher Einführung gut ziehen. Aber: So etwas rechtssicher zu finden, ist teuer. Es gibt Unternehmen, die prüfen Namen weltweit und sichern die Rechte – ab 20000 Euro. Erste Hilfe bieten hierbei die IHK und auch die LGA Bayern. 

Gabi Pfeiffer

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