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Nun sind 800 Quadratmeter die typische Größe für die Versorgung eines Stadtviertels oder Dorfes. Einzelhandelsgeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern gelten in der aktuellen Praxis und Rechtsprechung in Deutschland als „großflächig“ und sind nur in den Innenstädten (Kerngebieten) sowie in ausgewiesenen Sondergebieten zulässig. Diese Regelung führt häufig zur Ausgliederung von Abteilungen, etwa eines Getränkemarkts, in formal eigene Geschäfte. Das ist natürlich eine Mogelpackung.
Für einen Vollsortimenter dürften 1200 Quadratmeter allerdings die Untergrenze sein. Erst recht, wenn der Markt generationenfreundlich, also barrierearm mit breiteren Gängen und niedrigeren Regalen, gestaltet sein soll — siehe www.generationenfreundliches-einkaufen.de
Es wird jedenfalls Zeit, dass sich in Fischbach in Sachen Supermarkt etwas bewegt. Das mahnen auch der Bürgerverein Südost und der Gewerbeverein Fi-Net an. Und: Was für die Altenfurter billig war, das erweiterte Nahversorgungszentrum an der Löwenberger Straße, das sollte für die Fischbacher recht sein.
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